Gültiger Antrag

Ratsmitglieder können gemeinsam beantragen, dass ein bestimmter Punkt in die Tagesordnung für die nächste Ratssitzung aufgenommen wird. (OVG Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 2004 – AZ 15 A 1248/04)

Die Gemeindeordnungen sehen vielfach vor, dass der Bürgermeister Vorschläge aufzunehmen hat, die ihm – innerhalb einer in der Geschäftsordnung bestimmten Frist – von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. Diese Regelung hat der Gesetzgeber im Interesse der Arbeitsfähigkeit der Gremien getroffen. In diesem Sinne muss auch ein Einwohnerantrag zur Behandlung eines Themas im Gemeinderat von einer bestimmten Anzahl von Einwohnern unterstützt werden.

Zugleich wird durch diese Regelung der Minderheitenschutz bei der Aufstellung der Tagesordnung abschließend geregelt. Vorschläge einzelner Ratsmitglieder, die nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl unterstützt werden, braucht der Bürgermeister bei der Festsetzung der Tagesordnung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.
Wenn allerdings eine ausreichende Anzahl von Ratsmitgliedern den Antrag stellt, einen bestimmten Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen, ist der Bürgermeister nicht befugt zu prüfen, ob die Gemeinde überhaupt für das Thema zuständig ist.

Franz Otto