Gesamtbetrachtung

Wird eine Uni-Mensa umgebaut, darf die neue Anlage zur Essensausgabe bei der Schätzung des Auftragswerts nicht isoliert betrachtet werden. (KG vom 13. Mai 2013 – AZ Verg 10/12)

Der Antragsgegner schrieb verschiedene Gewerke zum Umbau einer Mensa einzeln europaweit aus. Der Antragsteller bewarb sich um Bau und Wartung der Anlage zur Essensausgabe und machte Verfahrensverstöße geltend. Seinen Nachprüfungsantrag stellte die Vergabekammer dem Antragsgegner nicht zu, weil die Ausschreibung den Schwellenwert nach Paragraf 2 der Vergabeverordnung (VgV) nicht erreichte. Die Beschwerde des Antragstellers zum Kammergericht war erfolgreich.

Laut Kammergericht sind Einbau und Wartung der Essensausgabe Teil des Gesamtprojekts „Umbau Mensa“. Die Leistungen sind damit als Los eines einheitlichen Bauauftrages anzusehen. Maßgeblich dafür sind planerische Wechselwirkungen zwischen dem Umbau und der Gestaltung der Essensausgabe sowie die Identität der Vergabestelle. Alle Lose des Umbaus zusammengenommen überstiegen den EU-Schwellenwert, sodass die Nachprüfung eröffnet war. Der Zuschlag hätte laut Gericht dem Angebot des Antragstellers gebührt.

Ute Jasper / Jens Biemann