Effizienter heizen

Mit Energie-Contracting können Städte und Gemeinden ihren investiven Haushalt entlasten. Einige Kommunen haben die Wärmeversorgung ihrer Liegenschaften schon auf einen Dritten übertragen und dabei bis zu 50 Prozent Kosten eingespart. Ein Hindernis stellen aber die komplexen rechtlichen Rahmen für Contracting dar.

Contracting-Projekte zur Energieeinsparung erfordern eine sorgfältige Vorbereitung. Damit fühlen sich Gemeinden und Gebäudeeigentümer häufig überfordert. Sie scheuen aber auch die Investition in eine solide Projektvorbereitung. So unterbleiben entsprechende Ausschreibungen und Effizienzpotenziale gehen verloren. Weitere Hemmnisse sind die langen Vertragsbindungen – in der Regel zehn Jahre – und die Komplexität des Vertragswerks. Dabei gibt es für Kommunen viele Vorteile durch eine Contracting-Lösung: Erstens muss die Kommune sich nicht mehr um die Heizungsanlage kümmern, weil sie weiß, dass dafür ein fachkundiger und professionell arbeitender Dienstleister bereit steht. Dieser bringt auch an Sonn- oder Feiertagen die Heizung, sollte sie einmal ausgefallen sein, wieder verlässlich und schnell in Gang.

Zweitens liefert der Contractor die Wärme in der Regel kostengünstiger, als wenn die Kommune es selbst tun würde. Und drittens schonen die Kommunen ihre Instandhaltungsrücklagen für andere Investitionsentscheidungen, was insbesondere bei den angespannten Finanzhaushalten der Kommunen einen sehr großen Vorteil darstellt.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Klimaschutz. Mit Contracting lassen sich insbesondere im kommunalen Sektor teilweise CO2-Einsparungen von 40 Prozent und mehr erzielen. Kommunen sollten ihre Vorbildfunktion in Sachen Klimaschutz nicht vernachlässigen und daher die Chance einer Contracting-Lösung nutzen. Die Einsparpotenziale sind im kommunalen Sektor nach wie vor sehr hoch. Die jährliche Mitgliederbefragung des Verbands für Wärmelieferung (VfW) hat ergeben, dass gerade einmal 15 Prozent der Contracting-Projekte aus dem kommunalen Sektor stammen.

Bei der Vergabe von Energiedienstleistungen wie Contracting durch öffentliche Auftraggeber muss vor allem der maßgebliche Schwellenwert betrachtet werden. Hiernach erfolgt dann die Anwendung der verschiedenen Vergaberichtlinien:

  • das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)

  • das Haushaltsvergaberecht (HVG)

  • die Verdingungsordnung für Lieferleistungen (VOL)

Die Schwellenwerte, insbesondere für Dienst- und Lieferleistungen (ab 207.000 Euro Investition), bestimmen über die Art der Ausschreibung und ob diese gegebenenfalls als EU-weite Ausschreibung (ab 5,186 Millionen Euro Investition) erfolgen muss. Da es sich bei der Energiedienstleistung um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag handelt, ist der maßgebende Schwellenwert hieraus zu ermitteln.

Der VfW bietet Kommunen und Projektentwicklern einen kostenlosen Ausschreibungsleitfaden an, indem genau beschrieben wird, welche Richtlinien ab welchen Schwellenwert gelten. Der verpflichtende Einsatz erneuerbarer Energien bei der Energiedienstleistung bei Bestandsgebäuden ist lediglich im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wiedergegeben, und zwar nur mit der Maßgabe der grundlegenden Renovierung. Diese muss kumulativ die Bedingungen erfüllen, dass sowohl die Heizungsanlage erneuert wird, als auch 20 Prozent der Gebäudefläche energetisch saniert werden. Ein verpflichtender Einsatz einer Erneuerbaren-Energien-Heizanlage ist somit nur gegeben, wenn der öffentliche Auftraggeber ebenfalls die Sanierung von mindestens 20 Prozent der Gebäudefassade vorsieht.

Stadt Sehnde reduziert CO2-Ausstoß

Die Stadt Sehnde (Niedersachsen) zum Beispiel nutzt seit dem Jahr 2010 Energiespar-Contracting, um die Energiekosten im Rathaus und in zehn anderen städtischen Gebäuden – insbesondere Schulen und Sporthallen – um rund 30 Prozent zu verringern. Das Projekt wurde europaweit ausgeschrieben. Im Ergebnis der Ausschreibung wurde der Anbieter Wisag Energiemanagement als wirtschaftlichster Bieter identifiziert.

Der Vertragsabschluss erfolgte im März 2010. Die Garantiephase läuft seit Januar 2011 und erstreckt sich über 14 Jahre. In dem Projekt werden mehrere Einsparmaßnahmen durchgeführt. So wurde unter anderem ein gasmotorisches Blockheizkraftwerk mit 140 Kilowatt elektrischer und 210 Kilowatt thermischer Leistung installiert.

Neu eingebaut wurden ebenso ein Erdgas-Brennwert-Heizkessel mit 1150 Kilowatt sowie ein Heizöl-NT-Heizkessel mit 170 Kilowatt. Alte Heizungsumwälzpumpen wurden durch drehzahlgeregelte Hocheffizienzpumpen ersetzt. Zusätzlich wurde ein webbasiertes Energiecontrollingsystem integriert.

Die wirtschaftliche Projekteckdaten sehen wie folgt aus: Die Erstinvestitionen in energiesparende Maßnahmen inklusive der Planungskosten belaufen sich auf 783.170 Euro netto. Die garantierte Energiekosteneinsparung beträgt 111 404 Euro pro Jahr, die statische Amortisationszeit liegt bei sieben Jahren. Das Projekt soll der Stadt Sehnde außerdem CO2-Einsparungen von rund 590 Tonnen pro Jahr bringen. Dies entspricht einer Reduzierung von 35 Prozent.

Volker Schmees

Der Autor
Volker Schmees ist Mitarbeiter der Projektleitung/Politische Kommuni­kation beim Verband für Wärmelieferung (VfW) in Hannover

Info: Die im Projektbeispiel aufgezeigten Einsparungen bei den Kosten und bei den CO2-Emissionen zeigen, welche enorme Chance sich Kommunen durch die Energiedienstleistung Contracting bietet. Dies hat auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erkannt und unterstützt Energiespar-Contracting mit einer Förderrichtlinie. Für Projektentwickler und Kommunen, die sich für die Förderung interessieren, bietet der VfW vom 3. bis 5. März 2016 eine vom BAFA anerkannte Fortbildung in Hannover an.