Der Weg ist frei für die Windkraft

Gemeinden müssen den Ausbau und das Überfahren auf kommunalen Wegnetzen durch den Schwerlastverkehr für die Errichtung und Inbetriebnahme von Windenergieanlagen dulden. (VG Mainz vom 22. Juli 2016 – AZ 3L 648/16.MZ)

Ein bauberechtiges Windraftunternehmen beantragte gerichtlich die Nutzung und den Ausbau eines nicht öffentlich-gewidmeten kommunalen Wegenetzes, da nur über dieses eine Anbindung an das Baugrundstück erfolgen kann. Dem Antrag wurde stattgegeben.

Die Antragstellerin hat aufgrund ihrer Berechtigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage das aus Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleitete Recht auf Benutzung der im Eigentum der Gemeinde stehenden Wegeparzellen. Dieses Recht entspricht inhaltlich einem Notwegerecht gemäß Paragraf 917 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), und öffentlich-rechtlich einem unmittelbaren Anspruch auf Benutzung einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (§ 14 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz).

Die Gemeinde müsse infolgedessen der Antragstellerin einen ungehinderten Zugang an dem Wegenetz verschaffen, so das Gericht. Der Nutzungsanspruch umfasst auch die Verbreiterung der Wege, um den Schwerlasttransportern die Fahrt auf das Grundstück zu ermöglichen. Die entsprechende Handlungspflicht trifft jedoch die Antragstellerin, die für die Herstellung und die Unterhaltung des Notweges zu sorgen hat. Nach Beendigung der Wegenutzung ist sie verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, damit der Gemeinde durch den Ausbau keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen entstehen.

Mit dem Beschluss des VG Mainz werden die Rechte der Genehmigungsinhaber bestärkt, wenn die Gemeinden die Realisierung des genehmigten Vorhabens durch die Verweigerung des Wegerechts erschweren wollen.

Die Autorinnen
Dr. Dana Kupke ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht bei der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig und unter anderem spezialisiert auf Fragen des Planungs-, Kommunal- und Umweltrechts.
Dr. Manuela Herms ist ebenfalls Rechtsanwältin der Kanzlei am Standort Leipzig und vor allem im Energierecht tätig.