Technik, Fluchtwege, Alarmsysteme: Um die Feuerwehr im Brandfall so gut wie möglich zu unterstützen, sollten Eigentümer und Betreiber von Gebäuden nicht nur die Komponenten für den Brandschutz im Blick haben, sondern auch Planung, Inbetriebnahme und Wartungsmaßnahmen so die Empfehlung aus Expertensicht.

Immer wieder fallen bei regelmäßigen Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen in Gebäuden Mängel in erschreckend hoher Zahl auf. Der TÜV-Verband stellte 2023 bei Prüfungen von knapp 70.000 prüfpflichtigen sicherheitstechnischen Anlagen in Sonderbauten im Betrieb und weiteren 13.000 kurz vor der Inbetriebnahme bei über 70 Prozent der Prüfobjekte Mängel fest. Bei rund 27 Prozent sind diese Mängel sogar wesentlich, beeinträchtigen also Wirksamkeit und Betriebssicherheit.
In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Anlagen mit solch gravierenden Mängeln sogar an. Ein Grund hierfür kann in der zunehmenden Komplexität der Bauprojekte und der Schwierigkeit gesehen werden, alle beteiligten Gewerke in den Informationsfluss einzubinden.
Geringfügige Mängel, die in mehr als 43 Prozent der untersuchten Anlagen aufgefallen sind, betreffen oft die Vollständigkeit und Qualität der Dokumentation. Weitere geringfügige Mängel sind oft allgemeine Abweichungen von technischen Normen und Standards: beispielsweise eine für das Gebäude ungünstige, jedoch nicht die grundlegende Funktion beeinträchtigende Positionierung von Meldern.
Die Einstufung als geringfügiger Mangel darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch diese in Summe die Funktionsfähigkeit des Systems gefährden. Statistiken zeigen, dass kontinuierliche Überprüfungen durch unabhängige Sachverständige schon in der Planungs- und Bauphase die Mängelquote um etwa 80 Prozent senken.
Die häufigsten Ursachen für Mängel
Eine Analyse von mehr als 600 Prüfberichten zu Brandmelde- und Alarmierungssystemen ergab, dass den geringsten Anteil technische Mängel an den Komponenten und Anlagen haben. Technische Defekte werden in der Regel von den automatischen Fehlererkennungssystemen gemeldet und im Rahmen der regelmäßigen Wartung behoben.
Besonders oft treten Mängel bei der Dokumentation auf, die unvollständig oder mangelhaft hinterlegt wird. Ein weiterer häufig vorkommender Schwachpunkt ist die mangelnde Integration in die Abläufe der Feuerwehr und damit die Abstimmung zwischen anlagentechnischem und abwehrendem Brandschutz. Ein Beispiel hierfür sind fehlende oder fehlerhafte Feuerwehrlaufkarten. Für die Anlagen selbst ist es problematisch, wenn bei baulichen Veränderungen eine Anpassung unterbleibt oder die Umnutzung von Räumen nicht berücksichtigt wird.
Schutzziele beim Brandschutz
Was beim Brandschutz im Fokus sein soll, bringt Stefan Siegried Veit für TÜV Süd auf den Punkt:
- Für sicherheitstechnische Anlagen wie Brandmelde-, aber auch andere Alarmierungssysteme schreiben die Landesbauordnungen regelmäßige Überprüfungen durch unabhängige Sachverständige vor. Im Gefahrenfall muss sichergestellt sein, dass die Systeme ihre jeweiligen Schutzziele erreichen können.
- Schutzziele sind beispielsweise: rechtzeitig Gefahren zu erkennen und zu lokalisieren, Personen zu alarmieren und zu warnen, die Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen zu gewährleisten. So unterstützen die Anlagen die Einsatzkräfte vor Ort dabei, Personen und Gebäude zu schützen.
- Wenn Brandschutztüren nicht funktionsfähig sind, Brandabschottungen fehlen oder die Feuerwehrzufahrten blockiert sind – wenn also der vorbeugende Brandschutz nicht einwandfrei gegeben ist –, kann auch das beste Brandmeldesystem erhebliche Schäden nicht verhindern. Der beste Schutz gegen Brandschäden ist eine regelmäßig fachgerecht gewartete und auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfte Brandschutzinfrastruktur.
- Zu dieser Infrastruktur gehört neben den Alarmierungssystemen die Stromversorgung sicherheitsrelevanter Verbraucher auch bei einem Ausfall der regulären Versorgung. Hierbei sollte besonderes Augenmerk den verwendeten Akkumulatoren gelten, die mit steigendem Alter ihre Leistungsfähigkeit beziehungsweise Kapazität verlieren.
Mängel durch unzureichende Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, teils auch Fehler schon in der Planung, treten mit mittlerer Häufigkeit auf. Schnittstellen sind potenziell immer fehleranfällig. Ein Beispiel hierfür ist die Brandfallsteuerung.
Wenn es brennt, sollten möglichst viele Sicherheitsfunktionen automatisch ausgeführt werden. Hierfür sorgen Brandfallsteuerungen oder eine Brandfallsteuermatrix. Gemäß deren Vorgaben werden Rauchabzüge geöffnet, Schutztüren geschlossen und Fluchtwegezeichen dynamisch je nach Brandherd aufgezeigt. Entsprechend sind alle am Bau beteiligten Gewerke auch mit der Brandfallsteuerung befasst.

Komplexe Konzeptvorgaben für den Brandschutz
Hier liegt die Herausforderung: Es sind Anforderungen aus mehreren Regelwerken von Baurecht bis Betriebssicherheitsverordnung zu beachten, die Komponenten sind zunehmend vernetzt, und für viele Situationen gibt es spezifische Steuerungsszenarien. Die Inbetriebnahme sollte deshalb unbedingt gewerkeübergreifend konzipiert und durch Dritte überprüft werden, gerade im Hinblick auf die Schnittstellen.
Sicherheit durch Sachverständige
Mit einer planungs- und baubegleitenden Prüfung der sicherheitstechnischen Anlagen durch unabhängige, anerkannte Sachverständige können Eigner und Betreiber die Mehrzahl der Mängel im Vorfeld vermeiden. Je früher ein Mangel erkannt wird, desto einfacher und kostengünstiger ist er in der Regel zu beheben. Unabhängige Sachverständige unterstützen in jeder Phase des Gebäudelebenszyklus mit wirksamen Überprüfungen und Verbesserungsmaßnahmen.
Stefan Siegfried Veit
Der Autor
Stefan Siegfried Veit ist Abteilungsleiter Elektro- und Gebäudetechnik bei TÜV Süd Industrie Service.