Beides ist erforderlich: Informationen über die Erreichbarkeit von Gebäuden und die tatsächliche Zugänglichkeit vor Ort. Für den oft nicht gerade hindernisfreien Weg dorthin gibt es Tipps von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Zurzeit gibt es keinen Überblick darüber, wie der Stand der Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden in Städten und Gemeinden ist — denn er wird nicht zentral erfasst. Klar ist jedoch: Es gibt in diesem Bereich noch viel zu tun.
Für Bürgerinnen und Bürger, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, stehen in manchen Regionen immerhin Internetportale zur Verfügung, die über die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude informieren. Als gute Beispiele sind hier Nordrhein-Westfalen (informierbar.de) und Bremen (barrierefrei.bremen.de/stadtfuehrer#) zu nennen. Dort wurden Gebäude auf Barrierefreiheit überprüft — und über die entsprechenden Internetseiten können Menschen mit Behinderung herausfinden, ob und über welchen Weg sie in das gewünschte Gebäude gelangen können.
Woran mangelt es im Einzelnen bei der Barrierefreiheit? Häufige Mängel sind der schwellenlose Zugang zum Gebäude, ebenso gibt es oft keinen Aufzug oder barrierefreie Sanitärraume. Grundsätzlich ist es unserer Erfahrung nach besonders wichtig, eine lückenlose barrierefreie Wegeführung von der Grundstücksgrenze über die Wege auf dem Grundstück und den Eingangsbereich bis hin zu allen Teilen im Gebäude zu gewährleisten.
Welche Hindernisse gibt es vor Ort?
Um überhaupt festzustellen, welche Barrieren ein Gebäude hat und welche beseitigt werden müssen, kann man eine Checkliste nutzen. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat eine solche Checkliste entwickelt, die zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Bestandsgebäuden des Bundes genutzt wurde. Sie lässt sich auch für andere Gebäude nutzen und wurde bereits von verschiedenen Bundesländern und In-stitutionen als Grundlage für die Entwicklung eigener Checklisten übernommen.
Diese Checkliste (www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/checkliste-paragraf-8-bgg) enthält Fragen zu Merkmalen der Barrierefreiheit. Damit kann die Barrierefreiheit von Gebäuden und Grundstücken in einem ersten Schritt auch von Laien überprüft werden. Die so erfassten Barrieren bilden eine Grundlage, um Maßnahmen- und Zeitpläne für den Abbau der Barrieren zu entwickeln.
Als Instrument zur Erfassung der Barrieren hat die Bundesfachstelle auch einen Zollstock hergestellt. Er gibt wichtige Messpunkte der Barrierefreiheit vor, die sich in der Checkliste wiederfinden.
Womit fängt man an?
Mit dieser Systematik zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Gebäuden lassen sich die aufgefundenen Hindernisse den verschiedenen Nutzergruppen zuordnen: rollstuhlnutzende und gehbehinderte Personen, sehbehinderte und blinde sowie schwerhörige und gehörlose Menschen. Aus den Ergebnissen der Gebäudeerfassung kann man außerdem ablesen, in welchem Maße die erfassten Barrieren welche Nutzergruppe einschränken — und auch, ob eine Gruppe sogar von der Nutzung eines Gebäudes ausgeschlossen wird. Dadurch ist es den Planenden möglich, Prioritäten bei der Beseitigung der Barrieren zu setzen.
Für die konkrete Planung der Umbaumaßnahmen ist es ratsam, Fachexpertise hinzuzuholen, das heißt, Expertinnen und Experten für barrierefreies Bauen einzubeziehen. Außerdem ist es sinnvoll, eine Projekt- oder Arbeitsgruppe mit unterschiedlichen Beteiligten zu gründen, wie beispielsweise Behindertenbeauftragte, Verantwortliche aus dem Gebäudemanagement, der Bau- und Sozialverwaltung sowie Expertinnen und Experten mit Behinderung.
Worauf man achten muss
Checklisten, Tipps und Hinweise gibt es online, zum Beispiel auf diesen Seiten:
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/checkliste-paragraf-8-bgg
Architektenkammer Bayern:
https://www.byak.de/data/pdfs/Beratungsstelle_Barrierefreiheit/BB_Leitfaden_1_barrierefrei.pdf
„Leitfaden Barrierefreies Bauen“, herausgegeben vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de
Angebote der Landesfachstellen für Barrierefreiheit: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/landesfachstellen
Wo findet man Unterstützung?
Bis zum vollständigen Abbau der Barrieren können die Informationen aus den ausgewerteten Checklisten in unterschiedlichen Kontexten immer wieder als aussagekräftige Zustandsbeschreibung herangezogen werden. Beispielsweise kann dadurch die Frage beantwortet werden, ob eine barrierefreie Veranstaltung im eigenen Haus möglich ist. Auch die Frage, ob eine Bewerberin trotz ihrer Seheinschränkung in allen Bereichen des Hauses eigenständig und ohne fremde Hilfe zurechtkommen würde, kann mit den vorhandenen Daten schnell beantwortet werden.
Wer einen barrierefreien Umbau plant, findet Tipps in verschiedenen Leitfäden. Hervorzuheben wäre hier der Leitfaden der Architektenkammer Bayern. Auch der „Leitfaden Barrierefreies Bauen“, den das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen herausgegeben hat, bietet viele Informationen.
Ebenfalls sehr hilfreich sind die Angebote der Landesfachstellen für Barrierefreiheit, die es in einigen Bundesländern gibt. Sie beraten individuell und bieten außerdem auf ihren Websites viele weiterführende Informationen zum Thema Barrierefreiheit, die speziell auf das jeweilige Bundesland zugeschnitten sind. In Berlin und Niedersachsen wurden Beratungsstellen für barrierefreies Bauen eingerichtet, die ebenfalls kostenlos informieren.
Als fachliche Experten stehen zudem Sachverständige für barrierefreies Planen und Bauen zur Verfügung, die man über die jeweiligen Architektenkammern der Länder in Erfahrung bringen kann.
Förderprogramme helfen weiter
Im Bereich der Barrierefreiheit gibt es eine Reihe von Förderprogrammen, die von der Europäischen Union, vom Bund und auch von den Bundesländern bereitgestellt werden. Eine Übersicht dieser Programme bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: www.foerderdatenbank.de. Unter dem Suchbegriff „barrierefrei“ sind zurzeit über 300 Einträge zu finden.
Weitere Filteroptionen ermöglichen eine zielgerichtete Suche nach jeweils passenden Programmen. Da sich diese Maßnahmen regelmäßig ändern, existiert zurzeit kein systematischer Überblick über Förderprogramme zum barrierefreien Umbau.
Volker Sieger
Der Autor
Dr. Volker Sieger ist Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.