Aufklärung bei Zweifel an der Bieteridentität

Zweifel an der Bieteridentität sind durch Auslegung auszuräumen. Scheitert die Auslegung, darf der Auftraggeber aufklären. Auch bei der Angebotswertung bleibt ein Ausschluss wegen mangelnder Eignung möglich. (OLG Hamburg vom 29. April – AZ 1 Verg 4/13)

Einzelbieter oder Bietergemeinschaft? Diese Frage kam erst bei der Angebotswertung auf. Der Auftraggeber bat den Bieter um Aufklärung und erteilte den Zuschlag. Dagegen ging ein unterlegener Bieter vor. Das Gericht gab ihm recht.

Zeigen sich Eignungszweifel erst bei der Angebotswertung, darf der Auftraggeber auf eine abgeschlossene Wertungsstufe zurückgehen. Dies gilt ebenso, wenn sich Zweifel an der Bieteridentität ergeben. Etwaige Zweifel muss ein Auftraggeber zunächst durch Auslegung ausräumen. Erst wenn diese erfolglos bleibt, darf der Auftraggeber den Bieter zur Aufklärung einbinden.

Ute Jasper / Jens Biemann

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