Umbau statt Neubau: Wie der BauCode NRW das Bauen im Bestand erleichtert

Mit dem BauCode NRW verfolgt das Land Nordrhein-Westfalen das Ziel, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu vereinfachen, Verfahren zu digitalisieren und Bürokratie abzubauen. Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf dem Bauen im Bestand: Umbauten und Umnutzungen bestehender Gebäude sollen künftig leichter möglich werden.

BauCode NRW
Mit dem BauCode NRW rücken Umbau, Umnutzung und Digitalisierung stärker in den Fokus. Foto: Adobe Stock/Hanskie28

Planungs- und Genehmigungsprozesse vereinfachen, Bürokratie abbauen, die Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten stärken – der am 1. September 2026 in Kraft getretene BauCodeNRW verfolgt all diese Ziele. Zudem soll er den Umbau sowie die Umnutzung bestehender Gebäude deutlich erleichtern.

Mit dem dritten Änderungsgesetz setzt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung seinen Reformkurs fort. Nach der vorangegangenen Novelle zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus sowie weiteren Erleichterungen für Klimaschutz und Bauverfahren folgt damit ein weiterer Schritt zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen. Darauf weist das Land in einer Mitteilung hin.

„Bauen wird wieder einfach“

„Der ‚BauCode NRW‘ eröffnet ein neues Kapitel des Bauens. Ideen waren häufig zwischen Paragrafen und Verfahrensschleifen gefangen. Wer bauen will, braucht heute häufig viel Geduld. Der ‚BauCode NRW‘ steht für einen in Teilen radikalen, aber notwendigen Wandel: Bauen wird wieder einfach. Keine unnötigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften, keine Bürokratie-Hürden, die Kreativität und Tempo ausbremsen“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

„Stattdessen: klare Leitlinien, digitale Transparenz und eine gemeinsame Haltung – wir bauen Nordrhein-Westfalen weiter. Das Grundprinzip: Menschen, die bauen wollen, wissen, was sie tun – und Nordrhein-Westfalen vertraut ihnen. Statt endloser Genehmigungen gibt es Verantwortung, statt kleinlicher Vorgaben klare Ziele. Der ‚BauCode NRW‘ steht für ein modernes Bauverständnis: effizient, mutig, partnerschaftlich.“

Fokus auf sicherheitsrelevante Anforderungen

Ein wichtiges Element des „BauCode NRW“ ist zudem die grundlegende Neuausrichtung bei den anerkannten Regeln der Technik. „Mit der neuen Landesbauordnung sagt Nordrhein-Westfalen Ciao zur Regelungswut in Deutschland: Heute muss bis ins kleinste Detail geregelt sein, wie viele Steckdosen in einem Raum zu sein haben. Schluss damit: Künftig wird bauordnungsrechtlich nur noch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen zu beachten sein“, so Ministerin Ina Scharrenbach weiter.

„Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen nimmt 10 Prozent des geltenden DIN-Regelwerkes in Bezug – nämlich das sicherheitsrelevante Recht. Künftig fällt bauordnungsrechtlich also die Pflicht weg, die anderen 90 Prozent auch zu beachten. Das schafft Raum für Lösungen.“

Zudem werden Festlegungen für die Anwendung des bundesgesetzlichen „Bau-Turbos“ getroffen, um diesen auch verfahrensrechtlich zu flankieren.

Bauen im Bestand wird einfacher

Ein Schwerpunkt des „BauCode NRW“ liegt auf dem Bauen im Bestand. Die Landesbauordnung soll künftig den Umbau und die Umnutzung bestehender Gebäude stärker unterstützen und dort Erleichterungen schaffen, wo bislang umfangreiche bauordnungsrechtliche Anforderungen einer wirtschaftlichen Nachnutzung entgegenstanden.

Ziel ist es, die Nutzung und Weiterentwicklung bestehender Gebäude zu fördern und sie neuen Nutzungen zuzuführen. Umbau und Umnutzung bestehender Gebäude sollen dadurch künftig erleichtert werden.

Bestehende Gebäude erfüllen regelmäßig die grundlegenden Anforderungen an Bauwerke. Daran ändern auch Umbaumaßnahmen oder Nutzungsänderungen zunächst nichts. Entsprechend kann der Umfang der Prüfung und der erforderlichen Nachweise reduziert werden. Dadurch lässt sich auch die vorgelagerte Kontrolle durch die Bauaufsichtsbehörden auf das notwendige Maß beschränken.

Die Umwandlung ehemals gewerblich genutzter Immobilien, etwa von Bürogebäuden oder Ladenlokalen, in Wohnraum soll erleichtert werden. Der „BauCode NRW“ reduziert hierzu verschiedene Anforderungen an bestehende Bauteile und erweitert die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung vorhandener Gebäude.

Zudem werden die Vorgaben für Tageslicht, Aufstockungen und den Umgang mit genehmigten Bestandsgebäuden angepasst, um deren Nachnutzung zu erleichtern. Der Gebäudebestand rückt damit stärker in den Fokus. Die neuen Regelungen sollen zugleich für mehr Rechtssicherheit sorgen, den Umfang von Prüf- und Nachweispflichten verringern und die Verantwortung der am Bau Beteiligten stärken.

Red.

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