Fünf weitere Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg profitieren von nun an von kommunalrechtlichen Zusatzbezeichnungen. Damit wird die Vielfalt und Identität vor Ort gestärkt – ein sichtbares Zeichen für Zusammenhalt und regionale Besonderheiten.

Um das Zusammengehörigkeitsgefühl in den Kommunen vor Ort zu stärken, haben fünf weitere Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung erhalten.
Mit den nun erteilten fünf Genehmigungen dürfen im ganzen Bundesland über 130 Gemeinden beziehungsweise Ortsteile eine Zusatzbezeichnung tragen. Dies berichtet das Land Baden-Württemberg in einer Mitteilung.
Diese Städte und Gemeinden haben von nun an eine Zusatzbezeichnung
In Baden-Württemberg tragen diese fünf Städte und Gemeinden von nun an eine Zusatzbezeichnung:
- Die Gemeinde Angelbachtal (Rhein-Neckar-Kreis) erhält die Zusatzbezeichnung „Heckergemeinde“.
- Die Stadt Asperg (Landkreis Ludwigsburg) erhält die Zusatzbezeichnung „Keltenstadt“.
- Die Gemeinde Asselfingen (Alb-Donau-Kreis) erhält die Zusatzbezeichnung „Heimat der Löwenmenschen“.
- Die Stadt Bad Säckingen (Landkreis Waldshut) erhält für den Ortsteil Wallbach die Zusatzbezeichnung „Flößerdorf“.
- Die Stadt Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis) erhält die Zusatzbezeichnung „Fechterstadt“.
„In einer Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis einer Gemeinde oder eines Ortsteils und der Bevölkerung besonders zum Ausdruck gebracht werden“, so der stellvertretende baden-württembergische Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl. „Zusatzbezeichnungen stärken so die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort und dienen damit als verbindendes Element für die Bürgerinnen und Bürger und die örtliche Gemeinschaft. Letztlich fördert das die kommunale Selbstverwaltung und unsere Kommunen.“
Zusatzbezeichnungen als identitätsstiftendes Element
Zusatzbezeichnungen können sich aus der geschichtlichen Vergangenheit, der Besonderheit oder der heutigen Bedeutung einer Gemeinde ableiten. Sie enthalten eine charakterisierende Aussage über Status, Eigenart oder Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in aktueller oder historischer Perspektive. Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, die die zuvor zurückhaltende Praxis bei Zusatzbezeichnungen gelockert hatte.
Von zentraler Bedeutung ist dabei jeweils das Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und ihrer Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Lokale Besonderheiten, historische Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils lassen sich durch eine passende Zusatzbezeichnung deutlicher hervorheben. Städte und Gemeinden können eine solche Zusatzbezeichnung insbesondere auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen.
Eine Zusatzbezeichnung kann per Gemeinderatsbeschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Eine Zusatzbezeichnung kann per Gemeinderatsbeschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll gewährleisten, dass der Wunsch der Gemeinde nach Festlegung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf einer breiten demokratischen Grundlage und damit auf entsprechendem Rückhalt in der Bevölkerung beruht. Die Festlegung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.
Zuletzt hatten in Baden-Württemberg die Städte Bopfingen, Neuenburg am Rhein, Oberderdingen und Tettnang sowie die Gemeinden Gutach und Ilvesheim Zusatzbezeichnungen erhalte.
Red.



