Sechs weitere Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg profitieren von nun an von kommunalrechtlichen Zusatzbezeichnungen. Damit wird die Vielfalt und Identität vor Ort gestärkt – ein sichtbares Zeichen für Zusammenhalt und regionale Besonderheiten.

Um das Zusammengehörigkeitsgefühl in den Kommunen vor Ort zu stärken, haben sechs weitere Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung erhalten.
Mit den nun erteilten sechs Genehmigungen dürfen im ganzen Bundesland nun rund 130 Gemeinden beziehungsweise Ortsteile eine Zusatzbezeichnung tragen. Dies berichtet das Land Baden-Württemberg in einer Mitteilung.
Diese Städte und Gemeinden haben von nun an eine Zusatzbezeichnung
In Baden-Württemberg tragen diese sechs Städte und Gemeinden von nun an eine Zusatzbezeichnung:
- Die Stadt Bopfingen (Ostalbkreis) erhält die Zusatzbezeichnung „Die Impfmessstadt“ für den Ortsteil Bopfingen.
- Die Gemeinde Gutach (Ortenaukreis) erhält die Zusatzbezeichnung „Bollenhutgemeinde“
- Die Gemeinde Ilvesheim (Rhein-Neckar-Kreis) erhält die Zusatzbezeichnung „Inselgemeinde“
- Die Stadt Neuenburg am Rhein (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) erhält die Zusatzbezeichnung „Zähringerstadt“
- Die Stadt Oberderdingen (Landkreis Karlsruhe) erhält die Zusatzbezeichnung „Waldenserort“ für den Ortsteil Großvillars
- Die Stadt Tettnang (Bodenseekreis) erhält die Zusatzbezeichnung „Hopfenstadt“
„Mit Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Städte und Gemeinden“, betont der baden-württembergische stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl. „Deshalb habe ich mich dafür stark gemacht, dass unsere Kommunen diese Möglichkeit bekommen. Die neue Welt der Zusatzbezeichnungen ist schon recht bunt und sie wird immer bunter – so vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg.“
Zusatzbezeichnungen als identitätsstiftendes Element
Für die örtliche Gemeinschaft dient die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element. Solche Bezeichnungen bieten die Möglichkeit, lokale Besonderheiten, Historie und Alleinstellungsmerkmale eines Ortes stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Besonders sichtbar wird dies, wenn die Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen angebracht wird.
Eine Zusatzbezeichnung kann durch einen Beschluss des Gemeinderats beantragt werden, sofern eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln aller Ratsmitglieder zustimmt. Mit diesem Quorum wird gewährleistet, dass der Wunsch der Gemeinde nach Einführung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf einer breiten demokratischen Basis steht und in der Bevölkerung entsprechend unterstützt wird. Für die Festlegung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung ist außerdem die Genehmigung des Innenministeriums erforderlich.
Red.



