Verstoß gegen Konfliktbewältigungsverbot

Bei der Planung eines Sondergebiets für Biogasanlagen ist die fehlende Ermittlung von Immissionen und deren Überantwortung in das Genehmigungsverfahren ein Verstoß gegen das Abwägungsgebot in Form des Konfliktbewältigungsgebots. (OVG Berlin-Brandenburg vom 13. April 2016 – AZ OVG 10 A 9/13)

Wegen Immissionsbelästigungen durch Biogasanlagen wendete sich der Kläger gegen einen Bebauungsplan, der ein Sondergebiet für Biogasanlagen festsetzte. Das Sondergebiet für Biogasanlagen wurde aufgehoben.

Werden bodenrechtliche Konflikte durch Planung ausgelöst, so fordert das Konfliktbewältigungsgebot, dass diese bereits in der Planung durch Abwägung zu lösen sind und nicht in nachfolgende Genehmigungsverfahren verschoben werden dürfen. Ein Konflikt darf dem Genehmigungsverfahren nur überlassen werden, wenn er dort sachgerecht gelöst werden kann. Das OVG entschied, dass hierfür die Gemeinde die zuwiderlaufenden, konfliktträchtigen Belange ermitteln und bewerten muss. Dazu zählen bei Biogasanlagen etwa Größe, Umfang und Auswirkungen von Immissionen.

Trotz des konkreten Verstoßes gegen das Konfliktbewältigungsgebot ist es begrüßenswert, dass das OVG die grundsätzliche Möglichkeit der Konfliktlösung im Genehmigungsverfahren bekräftigt.

Dana Kupke / Manuela Herms

Die Autorinnen
Dr. Dana Kupke ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht bei der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig und unter anderem spezialisiert auf Fragen des Planungs-, Kommunal- und Umweltrechts. Dr. Manuela Herms ist ebenfalls Rechtsanwältin der Kanzlei am Standort Leipzig und vor allem im Energierecht tätig.