Verjährungsfrist

Der Europäische Gerichtshof verschärft die Risiken für Fördermittelempfänger. Mitgliedstaaten müssen Zuschüsse des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zurückfordern, wenn der Begünstigte vergaberechtswidrig öffentliche Aufträge vergibt. (EuGH vom 21. Dezember 2011 – AZ Rs. C-465/10)

Sobald der Zuwendungsempfänger bei der Auftragsvergabe gegen das Vergaberecht verstößt, müssen die EU-Mitgliedstaaten gewährte Zuschüsse zurückfordern. Da es sich hierbei um eine gebundene Entscheidung handelt, haben die Mitgliedstaaten kein Entscheidungsermessen.

Die vierjährige Verjährungsfrist für den Rückforderungsanspruch beginnt erst, wenn der rechtswidrig vergebene Auftrag ausgeführt ist. Der Vergaberechtsverstoß hält während der gesamten Vertragsdauer an. Insbesondere bei der Vergabe langfristiger Verträge sollten Zuwendungsempfänger daher ihr besonderes Augenmerk auf die Vergabegrundsätze richten. Andernfalls riskieren sie, noch Jahre nach Erhalt der Zuschüsse diese zurückzahlen zu müssen.

Ute Jasper / Jens Biemann