Unterstützung für die Kommunen

Die neue Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums bietet mehr Förderung für den Klimaschutz auch in finanzschwachen Kommunen. Das Antragsfenster ist bis zum 31. März 2016 geöffnet. Erhöhte Förderquoten soll es für Bäder sowie Freizeit- und Sportstätten geben.

Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) ist ein Erfolgsmodell. Seit 2008 profitieren Städte und Gemeinden von der Förderung durch das Bundesumweltministerium. Das umfangreiche Förderangebot – von der Einstiegsberatung über die Erstellung von Klimaschutzkonzepten bis hin zu investiven Maßnahmen – hat in den vergangenen Jahren mehr als 3000 Kommunen in über 8000 Projekten dabei unterstützt, ihren Energieverbrauch zu reduzieren und das Thema „Klimaschutz“ umfassend anzugehen.

Allein im Jahr 2014 betrug das Fördervolumen mehr als 60 Millionen Euro und hat wieder dazu geführt, dass alle bewilligungsfähigen Anträge gefördert werden konnten. Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm hat die Bundesregierung die Förderung der Kommunen nun noch einmal deutlich erhöht.

Klimaschutz voranbringen

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sind ambitioniert: Bis 2020 sollen die Emissionen von Treibhausgasen (THG) um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 sinken, bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent. Die Novellierung der Kommunalrichtlinie in diesem Jahr ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Damit wird auch eine wichtige Maßnahme aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung umgesetzt.

Im Rathaus, in der Schule oder auf der Straße – die Handlungsmöglichkeiten für den Klimaschutz sind vielfältig und noch nicht ausgeschöpft. Auf lange Sicht wird mit den geförderten Maßnahmen nicht nur das Klima, sondern auch der kommunale Finanzhaushalt geschont.

LED-Leuchten verringern Emissionen

Eine gute Möglichkeit, klimaschädliche Emissionen zu reduzieren, bietet die Sanierung der Straßenbeleuchtung mithilfe von LED (Licht emittierenden Dioden). Ab dem 1. Oktober 2015 wird diese Sanierung vom Bundesumweltministerium gefördert. Die Höhe der Zuschüsse hängt von den erwarteten THG-Einsparungen ab.

Bei einer Minderung von mindestens 70 Prozent der THG-Emissionen beträgt der maximale Zuschuss 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einer THG-Minderung von 80 Prozent erhöht sich die Förderung auf bis zu 25 Prozent, wenn bei der Sanierung auch eine Steuer- und Regelungstechnik installiert wird. Bei Lichtsignalanlagen werden sogar bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst, wenn der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik zu einer Minderung der THG-Emissionen von mindestens 70 Prozent führt.

Energieeffiziente Freizeitanlagen

Ein weiterer Schwerpunkt in der neuen Kommunalrichtlinie sind Klimaschutzmaßnahmen in Kindertagesstätten (Kitas), Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen, für die es besonders attraktive Förderquoten gibt. Gefördert werden beispielsweise die Umrüstung auf LED bei der Außenbeleuchtung (bis zu 30 Prozent), die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte (bis zu 35 Prozent) und die Sanierung der Innen-/Hallenbeleuchtung durch LED-Beleuchtungstechnik (bis zu 40 Prozent).

Weitere investive Maßnahmen werden mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent gefördert. Dazu gehören unter anderem der Austausch alter Umwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen oder der Einbau von Gebäudeleittechnik. Für finanzschwache Kommunen wurden die Förderbedingungen ebenfalls verbessert. Ob für die Sanierung der Straßenbeleuchtung, die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, oder die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur – auch für investive Klimaschutzmaßnahmen können sie in diesem Jahr erhöhte Förderquoten beantragen.

Die Erstellung sowie die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten werden sogar mit bis zu 91 Prozent gefördert. Auch in vielen anderen Förderschwerpunkten der Kommunalrichtlinie können finanzschwache Kommunen erhöhte Förderquoten erhalten.

Energiesparmodelle lohnen sich

Energiesparmodelle sind an vielen Kindertagesstätten und Schulen bereits etabliert. Besonders beliebt sind die „Fifty-Fifty-Projekte“, bei denen Kitas und Schulen die Hälfte der durch das Klimaschutzmanagement eingesparten Energiekosten erhalten. Die Kommunalrichtlinie fördert die Einführung von Energiesparmodellen jetzt auch in Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen und bietet noch einen extra Bonus. Seit dem 1. Oktober 2105 können im Rahmen von Energiesparmodellen innerhalb der ersten zwölf Monate sogenannte Starterpakete beantragt werden. Damit werden Sachausgaben für die pädagogische Arbeit und für Energieteams, aber auch geringinvestive Maßnahmen wie etwa das Abdichten von Außentüren oder das Anbringen von Thermostatventilen gefördert. Energiesparmodelle werden mit bis zu 65 Prozent gefördert (beziehungsweise mit bis zu 91 Prozent in finanzschwachen Kommunen), Starterpakete mit bis zu 50 Prozent (beziehungsweise mit bis zu 62,5 Prozent in finanzschwachen Kommunen).

Nachhaltige Mobilität

Der Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsformen stellt eine enorme Herausforderung für die Kommunen dar. Deswegen hat das Bundesumweltministerium das Angebot in diesem Bereich erweitert und die maximale Zuwendung von 250.000 Euro auf 350.000 Euro erhöht. Neben der Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, der Einrichtung von Wegweisungssystemen für den Radverkehr und der Ergänzung vorhandener Wegenetze, wird neuerdings auch der Bau neuer Radwege sowie die LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege mit bis zu 50 Prozent gefördert, in finanzschwachen Kommunen sgoar bis zu 62,5 Prozent.

Zur Errichtung und Inbetriebnahme der geförderten Infrastruktur sind zudem projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen förderfähig. Darüber hinaus wurde die Antragsberechtigung für die Errichtung von Radabstellanlagen auch auf Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen ausgeweitet.

Deponiesanierung

Ausgeweitet wird auch die Förderung der sogenannten „aeroben in situ-Stabilisierung“ von Siedlungsabfalldeponien. Das Verfahren mindert nicht nur die Emission von klimaschädlichen Treibhausgasen, sondern führt auch zur Reduzierung des Kosten- und Nachsorgeaufwands für die Deponien. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse in Höhe von maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die maximale Zuwendungssumme ist von 250.000 Euro auf 450.000 Euro erhöht worden.

Förderfähig sind in Zukunft auch projektbegleitende Ingenieursdienstleistungen zur Begleitung der Installation, der Inbetriebnahme sowie der Optimierung der Anlage. Auch der Kreis der potenziellen Antragsteller wurde ausgeweitet: Künftig sind für diese Förderung auch Unternehmen antragsberechtigt, an denen Kommunen zu mindestens 50,1 Prozent beteiligt sind.

Kommunale Kimaschutzstrategien

Was sich bewährt hat, bleibt auch in der neuen Kommunalrichtlinie bestehen, so zum Beispiel die Einstiegsberatung. Sie bietet Kommunen, die ganz am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, weiterhin die Möglichkeit eines strukturierten Einstiegs mithilfe von externen Beratern. Mit Klimaschutzkonzepten und themenbezogenen Teilkonzepten, etwa für klimafreundliche Mobilität oder Industrie- und Gewerbegebiete, können diese Handlungsbereiche umfassend angegangen werden.

Und um den Klimaschutz dauerhaft vor Ort zu verankern, können Kommunen ihr Personal mit professionellen Klimaschutzmanagern verstärken. Diese begleiten die Umsetzung der Klimaschutzkonzepte, organisieren Beteiligungsprozesse und werben für mehr Klimaschutz vor Ort. Für modellhafte Klimaschutzmaßnahmen, die mindestens 70 Prozent THG-Emissionen einsparen, können die Klimaschutzmanager Zuschüsse von bis zu 50 Prozent beantragen.

Julius Hagelstange / Katharina Voss

Die Autoren
Julius Hagelstange und Katharina Voss sind Mitarbeiter des Service- und Kompetenzzentrums Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) am Standort Köln

Info: Die Kommunalrichtlinie richtet sich in erster Linie an Kommunen. Aber auch andere Institutionen, wie zum Beispiel Bildungseinrichtungen, kommunale Unternehmen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sind unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt. Anträge auf Förderung können gestellt werden vom 1. Oktober 2015 bis 31. März 2016, vom 1. Juli bis 30. September 2016, vom 1. Januar bis 31. März 2017 sowie vom 1. Juli bis 30. September 2017.

Ganzjährig können Anträge gestellt werden für das Klimaschutzmanagement, das Anschlussvorhaben zum Klimaschutzmanagement sowie die ausgewählte Maßnahme, für Energiesparmodelle an Schulen und Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen sowie für das Starterpaket im Rahmen der Energiesparmodelle.

Weitere, umfassende Informationen bietet das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu). Es ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um Fördermöglichkeiten, Potenziale und andere Aspekte des kommunalen Klimaschutzes. Der Projektträger Jülich (PtJ) ist verantwortlich für die Beratung zu fachlichen und administrativen Fragen zur Antragstellung, Projektdurchführung und Ergebnisverwertung. PtJ bearbeitet die eingereichten Förderanträge, begleitet die laufenden Vorhaben und führt die Mittelbewirtschaftung sowie die Erfolgskontrolle durch.