Um die starke dezentrale Wirtschaftsstruktur in Deutschland zu erhalten, müssen ländliche Räume und die Fläche auch künftig gleichberechtigt unterstützt werden. Das Ziel muss sein, volkswirtschaftlich bedeutsame Arbeitsräume zu entwickeln und die Wertschöpfung vor Ort zu sichern.
Das Potenzial und die wirtschaftliche Bedeutung der ländlichen Räume und der Fläche werden in der öffentlichen Wahrnehmung häufig unterschätzt. Vorherrschend ist ein verkürztes und „romantisierendes“ Bild eines idyllischen Natur-Erholungsraums für Städter, der überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Dabei ist die Fläche vor allem auch Standort für flächenintensives Gewerbe und industrielle Fertigung.
Rund 60 Prozent der Betriebe und ein Großteil der mittelständischen Unternehmen, die wesentlichen Anteil an der wirtschaftlichen Stabilität und Leistungsfähigkeit Deutschlands haben, sind in den ländlichen Regionen angesiedelt, darunter viele Weltmarktführer („hidden champions“). Bundesweit werden rund 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts in den Landkreisen generiert. Mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Industriebeschäftigen ist die Fläche in vielen Bundesländern zum maßgeblichen Standort industrieller Fertigung und Wertschöpfung geworden. Darüber hinaus findet der Ausbau erneuerbarer Energien in erster Linie hier statt.
Auf diesen Grundlagen aufbauend sind neue Potenziale vor allem durch die Digitalisierung möglich: Unter der Voraussetzung einer auch ansonsten hinreichenden Infrastrukturausstattung und ausreichenden Breitbandversorgung erlaubt sie neue (dezentrale) Produktions- und Vertriebsmodelle und bietet damit die Chance, Standortnachteile zu überwinden und teilweise sogar in Vorteile umzumünzen, gerade für Gewerbe und Logistik.
Wenngleich dies nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass sich ländliche Räume vielerorts großen demografischen Herausforderungen und einer Strukturschwäche gegenübersehen, sind sie daher keinesfalls ein naturgegeben „kranker Mann“, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zum gesamtwirtschaftlichen Ergebnis Deutschlands. Das verdeutlichen nicht zuletzt ländlich geprägte Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg. Nach verbreiteter Einschätzung ist Deutschland gerade dank seiner mittelständischen und dezentralen Wirtschaftsstruktur vergleichsweise unbeschadet von der weltweiten Wirtschaftskrise geblieben.
Arbeitsplätze vor Ort sichern
Um dies zu erhalten, müssen ländliche Räume und die Fläche auch künftig gleichberechtigt unterstützt werden und dürfen in ihrer wirtschaftlichen und räumlichen Entwicklung gegenüber städtischen Räumen nicht benachteiligt werden. Ziel muss es sein, die Räume in der Fläche nicht nur als attraktive Lebensräume, sondern auch als volkswirtschaftlich bedeutsame Arbeits- und Wirtschaftsräume zu entwickeln und moderne Arbeitsplätze und Wertschöpfung vor Ort zu sichern. Nur so ist einer „Landflucht“ zu begegnen und die Tragfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen der Daseinsvorsorge zu erhalten, die durch demografische Veränderungen vielerorts herausgefordert und durch innerdeutsche Migrationsbewegungen zusätzlich belastet wird.
Insoweit ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu einer alle Wirtschaftssektoren übergreifenden Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ fortzuentwickeln. Dies ist eine langjährige Forderung des Deutschen Landkreistages. Für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Stabilisierung ländlicher Räume und für die Aktivierung innerer Potenziale reicht die Landwirtschaft mit ihren immer geringer werdenden Beschäftigungseffekten allein nicht aus. Zwingend sind vielmehr auch das Handwerk, Industrie und Tourismus in den Blick zu nehmen und sektorübergreifende Wertschöpfungsketten zu unterstützen.
Bedauerlich ist allerdings, dass bei der Erweiterung der GAK derzeit die einfachgesetzliche „kleine Lösung“ favorisiert wird, die nur eine geringfügige Erweiterung des Förderspektrums erlaubt. Sinnvoller wäre es, die erweiterte Aufgabenstellung auch durch eine Verfassungsänderung in Art. 91 a Grundgesetz (GG) als neue Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung, Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ klarzustellen. Dies würde nicht nur Rechtssicherheit schaffen. Es wäre auch ein wichtiges Signal an die Länder, die ihre Förderpolitik häufig noch sehr agrarbezogen ausrichten und bisweilen selbst den bestehenden Rahmen der GAK und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume (ELER) nicht ausschöpfen.
Große Bedeutung für die ländlichen Räume hat auch die Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und ihre Fortentwicklung zu einem gesamtdeutschen System der Förderung strukturschwacher Gebiete nach 2020. Angesichts der Herausforderungen in der Fläche sollte hierbei nicht lediglich eine Aufstockung der Mittel erfolgen, sondern auch eine Erweiterung der Förderzwecke um öffentliche Infrastruktur und demografiebedingte Anpassungsprozesse.
Eine „stärker innovationsbasierte Ausrichtung“, wie sie derzeit diskutiert wird, erscheint dagegen zu konturlos, zumal für Innovationen, Forschung und Entwicklung bereits spezielle Programme bestehen. Diese sollten komplementär zur GRW und kombinierbar sein, aber nicht durch diese ersetzt werden. Wichtig wird vor allem sein, dass verstärkt das flächenintensive Gewerbe und die industrielle Fertigung in der Fläche unterstützt werden.
Eine besondere Aufgabe und Herausforderung wird in den nächsten Jahren die Integration der Flüchtlinge mit Bleiberecht sein. Sie kann letztlich nur dezentral und unter Einbeziehung aller Räume gelingen. Sie bietet den ländlichen Regionen dabei durchaus auch Chancen, wenn es gelingt, die Menschen sozial und in den Arbeitsmarkt zu integrieren und dauerhaft vor Ort zu halten. Dabei muss aber auch über geeignete Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten nachgedacht werden, um Sorge zu tragen, dass strukturschwache Gebiete mit ohnehin schwierigen Arbeitsmarktverhältnissen nicht durch zusätzliche Integrationslasten überfordert werden.
Nachhaltige Flächen- und Raumentwicklung
Die Raumplanung sollte diesen Weg unterstützen. Sie muss die verschiedenen Nutzungen des Raums ordnen, sichern und verträglich entwickeln und hat dabei auch die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale im Blick zu halten. Der Deutsche Landkreistag unterstützt einen nachhaltigen Umgang mit Flächen, der die natürlichen Ressourcen für künftige Generationen schont, zugleich aber auch den Entwicklungsbedürfnissen der Gesellschaft mit ihren vielfältigen Ansprüchen an die Fläche Rechnung trägt. Das gilt für den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze ebenso wie für die Entwicklung von Gewerbebetrieben oder die Schaffung nötiger Verkehrsinfrastrukturen und Wohnflächen.
Ungeachtet des Vorrangs der Innenentwicklung ist dabei anzuerkennen, dass den Entwicklungsbedürfnissen vor Ort häufig nicht ausschließlich durch Innenentwicklungspotenziale entsprochen werden kann. Eine bedarfsgerechte Flächenentwicklung, die Ausdruck kommunaler Planungs- und Abwägungsentscheidungen ist, darf insoweit nicht durch starre Vorgaben unmöglich werden; dies gilt nicht zuletzt auch im Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingssituation.
Die Energiewende eröffnet wie die Digitalisierung dem ländlichen Raum neue Perspektiven für zusätzliche regionale Wertschöpfung, die es zu nutzen gilt. Gleichzeitig kann sie vor Ort aber auch mit erheblichen Belastungen für die Bevölkerung verbunden sein (Nutzungskonflikte, Beeinträchtigungen anderer, z. B. touristischer oder landwirtschaftlicher Entwicklungspotenziale durch große Erzeugungsanlagen, Stromtrassen und Speicher). Aufgabe der Raumplanung ist es, hier einen sinnvollen Ausgleich zu ermöglichen. Es muss vermieden werden, dass die Lasten der Energiewende sich in der Fläche und im ländlichen Raum bündeln, während die Erträge und Nutzen anderenorts realisiert werden.
Reinhard Sager
Der Autor
Reinhard Sager ist Präsident des Deutschen Landkreistages in Berlin und Landrat des Landkreises Ostholstein in Schleswig-Holstein
Zum Weiterlesen: Unsere Themenseite bietet den Überblick über alle Fachbeiträge der edition „Zukunft für den ländlichen Raum“