Unter Kontrolle

Eine vergabefreie Inhouse-Vergabe setzt voraus, dass der Auftraggeber die beauftragte Einrichtung wie eine eigene Dienststelle kontrolliert. (EuGH vom 29. November 2012 – AZ C-183/11)

Grundsätzlich reicht die gemeinsame Kontrolle durch mehrere Auftraggeber für ein vergabefreies Inhouse-Geschäft aus. Nicht erforderlich ist, dass jeder Auftraggeber die Kontrolle einzeln ausüben kann. Sind mehrere Auftraggeber an der Einrichtung beteiligt, erfordert die gemeinsame Kontrolle eine Beteiligung aller Auftraggeber am Kapital sowie an den Leitungsorganen der Einrichtung.

Eine gemeinsame Kontrolle liegt nicht vor, wenn allein der mehrheitlich beteiligte Auftraggeber tatsächlich Kontrolle ausübt. Jeder Auftraggeber muss sowohl am Kapital als auch an den Leitungsorganen der Einrichtung beteiligt sein.

Ute Jasper / Jens Biemann