Seit 2022 erhebt die Stadt Tübingen eine Verpackungssteuer. Zu zahlen ist diese von allen Betrieben in Tübingen, die Einwegverpackungen entsprechend der Verpackungssteuersatzung verkaufen. Dagegen hatte die Betreiberin einer örtlichen McDonalds-Filiale geklagt. Nun wurde die Klage letztinstanzlich vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Damit ist die Steuer rechtsgültig und kann anderen Kommunen als Vorbild dienen.

Die 2022 von der Stadt Tübingen eingeführte Verpackungssteuer ist rechtmäßig. Zu diesem Ergebnis ist nun in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Aktenzeichen: 1 BvR 1726/23) gekommen und hat damit die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von Mai 2023 zurückgewiesen.
„Dieses Urteil des höchsten Gerichts in Deutschland bestätigt, dass sich unsere Hartnäckigkeit gelohnt hat. Jetzt ist auch rechtlich endgültig anerkannt, was wir in Tübingen seit drei Jahren sehen: Die Verpackungssteuer wirkt, bringt Mehrweg-Lösungen voran und drängt die Müllflut im Stadtbild ganz wesentlich zurück“, erklärte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer nach der Veröffentlichung des Beschlusses. „Wir wissen von vielen Städten, dass sie nur auf das Urteil gewartet haben, um ebenfalls eine Verpackungssteuer nach dem erfolgreichen Tübinger Vorbild auf den Weg zu bringen. Dafür ist jetzt der Weg frei. Deshalb ist heute ein guter Tag für den Umweltschutz, aber auch für innovative Ideen der Kommunen in Deutschland.“
Verpackungssteuer zeigt Wirkung
Erhoben wird die Verpackungssteuer von der Universitätsstadt seit dem 1. Januar 2022. Sie gilt für nicht wieder verwendbare Verpackungen sowie nicht wieder verwendbares Geschirr und Besteck, sofern Speisen und Getränke darin beziehungsweise damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Take-Away-Gericht oder als -Getränk verkauft werden. Bezahlt werden muss die Steuer von den jeweiligen Betrieben. Einwegverpackungen und Einweggeschirr werden dabei mit jeweils 50 Cent netto besteuert, Einwegbesteck mit 20 Cent.
Die Stadtverwaltung Tübingen rechnet durch die Verpackungssteuer nach eigenen Angaben mit Einnahmen in Höhe von 800.000 Euro im Jahr. Laut Pressemitteilung der Stadt hat sich der Verpackungsmüll im Stadtbild deutlich reduziert. Zugleich habe sich die Zahl der Betriebe, die Mehrwegverpackungen ausgeben, innerhalb von fünf Jahren vervierfacht.
red.