Schnelleren Netzausbau nicht weiter verzögern

Im August vergangenen Jahres hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz vorgelegt. Was jedoch beschleunigen soll, wird seither ausgebremst.  

TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz
Das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz könnte den Netzausbau nochmals entscheidend beschleunigen. Foto: Adobe Stock/Andreas Don Duering


Bis 2030 will die Bundesregierung Glasfaser und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. Und die Unternehmen der Telekommunikationsbranche wollen in den Jahren 2022 bis 2025 insgesamt rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Telekommunikationsnetzen investieren. „Doch dafür braucht es Vorfahrt für den Netzausbau, denn ob neue Masten oder neue Leitungen: Allein bis ein Bauantrag genehmigt ist, vergehen in Deutschland viele Monate und zu oft auch Jahre, manchmal kommt die Genehmigung überhaupt nicht“, erklärt dazu Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Gesetz für schnelleren, priorisierten Ausbau

Ziel des Beschleunigungs-Gesetzes sollte ein schnellerer, priorisierter Ausbau sein. Seit Monaten werde das TK-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz angekündigt, mit dem Ziel Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Ebenfalls seit Monaten werde es aber auch immer wieder von der Tagesordnung des Bundeskabinetts genommen. „Die Bundesregierung schaut zu, wie ein einzelnes Ressort das selbst gesetzte Ziel eines beschleunigten Netzausbaus ausbremst“, so Rohleder.

Aus Rohleders Sicht sollte das Bundesumweltministerium dem Netzausbau jene Bedeutung zugestehen, die er hat: „Telekommunikationsnetze sind, ebenso wie der Ausbau erneuerbarer Energien, von ,überragendem öffentlichem Interesse‘ und sollten auch offiziell so eingestuft werden. Dies ist für die Genehmigungsbehörden wichtig, um bei Zielkonflikten insbesondere mit dem Naturschutz den Weg für den Netzausbau freimachen zu können. Nur so gibt es eine Chance zu schnelleren Baugenehmigungen und einer besseren Mobilfunkversorgung auch in schwer auszubauenden Regionen.“ 

Laut Bitkom erwägt die Bundesnetzagentur die Versorgungsauflagen für Netzbetreiber bei der nächsten Frequenzvergabe deutlich zu erhöhen: Bis 2030 soll jeder der drei etablierten Netzbetreiber 99,5 Prozent der gesamten Fläche Deutschlands versorgen. Gleichzeitig sind 32 Prozent der Fläche Deutschlands Wald und über 4 Prozent Naturschutzgebiet. Damit die Unternehmen die vorgesehenen Versorgungsauflagen überhaupt erfüllen können, müsse die Bundesregierung jetzt unverzüglich die rechtlichen Hürden aus dem Weg räumen.

Konsequenz: Keine flächendeckende Mobilfunkversorgung

Mobilfunkmasten müssen überdies mit Strom und möglichst auch mit einem Glasfaseranschluss versorgt werden und brauchen eine Zuwegung – ohne geht es nicht. Wenn einzelne Ressorts dies nicht wollen, heißt es in der Pressemitteilung weiter, dann muss die Bundesregierung insgesamt auch die Konsequenzen akzeptieren: keine flächendeckende Mobilfunkversorgung. „Und dann sollte sie den Verbraucherinnen und Verbraucherinnen reinen Wein einschenken und nicht mit dem Finger auf die Netzbetreiber zeigen. Die von der BNetzA angedachten Auflagen sind dann allerdings illusorisch“, so Bernhard Rohleder.

Aus Bitkom-Sicht darf das Bundesumweltministerium das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz nicht weiter verzögern. Der Ausbau digitaler Infrastrukturen sei für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands von größter Bedeutung und dürfe nicht mehr durch schleppende Verfahren – oder ein verschlepptes Beschleunigungsgesetz – gebremst werden.

red.