Sind die Schülerdaten in der Cloud sicher?

Mit dem „Digitalpakt Schule“ soll die Digitalisierung im Bildungswesen Fahrt aufnehmen. Doch die hohe Zustimmung zum Förderprogramm wird getrübt durch Datenschutzbedenken bei außereuropäischen Cloud-Diensten, zeigt eine aktuelle Studie.

Insgesamt fünf Milliarden Euro stellt der Bund im Rahmen des „Digitalpakts Schulen“ zur Verfügung, um Schulen bundesweit mit WLAN und digitaler Infrastruktur auszustatten. Welchen Stellenwert dieses Thema bei der deutschen Bevölkerung einnimmt, hat das Meinungsforschungsinstitut Yougov in einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von LANCOM Systems ermittelt.

Demnach begrüßte eine deutliche Mehrheit von 66 Prozent der Deutschen das Förderprogramm. Bedenken gibt es jedoch beim Einsatz von Cloud-Diensten in Schulen. Aus Datenschutzgründen bevorzugen 60 Prozent der Befragten klassische Lösungen. Kommen Cloud-Dienste zum Einsatz, fordern 73 Prozent, dass diese zum Schutz sensibler Daten aus Deutschland oder mindestens Europa stammen. Dazu passt, dass 64 Prozent der Umfrageteilnehmer bei ihren Kindern einer Datenverarbeitung nur in europäischen Clouds zustimmen würden und mehr als Dreiviertel von der Politik verbindliche Vorgaben zum Schutz sensibler Daten bei der Cloud-Nutzung erwarten.

In Schulen kommen immer häufiger Cloud-Dienste zum Einsatz. Im Gegensatz zu klassischen, lokal installierten Anwendungen werden die Daten dabei in externen Rechenzentren verarbeitet. Dieser Trend wird sich fortsetzen, da Cloud-Lösungen mit geringeren Erstinvestitionen verbunden sind und ohne Installationsaufwand schnell zur Verfügung stehen. Auch die fortlaufende Pflege der Systeme, und damit die IT-Fachkraft vor Ort oder kostenpflichtige Wartungsverträge, werden überflüssig. Damit ist es von elementarer Bedeutung, welcher nationalen Gesetzgebung der jeweilige Cloud-Anbieter unterliegt und ob seine Lösungen die strengen EU-Datenschutzvorgaben im Rahmen der DSGVO erfüllen können.

„Die Politik darf Schulen und Schulträger beim Datenschutz nicht alleine lassen. Besonders kritisch sind Cloud-Lösungen aus den USA, da diese dem Cloud Act unterliegen. Der verlässliche Schutz sensibler Schüler- und Schuldaten ist damit rein rechtlich sogar ausgeschlossen – und das sogar, wenn diese US-Lösungen in Deutschland oder Europa gehostet werden,“ erklärt Lancom- Geschäftsführer Ralf Koenzen. „Die Kultusministerien sind jetzt in der Pflicht. Sie müssen klare Vorgaben für einen DSGVO-konformen Einsatz digitaler Infrastruktur entwickeln, durchsetzen und diese als ausschreibungsrelevant festschreiben. Sonst kann es passieren, dass Eltern oder Schüler wegen fehlendem Datenschutz klagen und Schulen im schlimmsten Fall ihre über den Digitalpakt finanzierte Infrastruktur wieder abschalten müssen.“