Rüge unberechtigt

Ein Bieter kann keinen Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Vergabe rügen, wenn er auf andere Weise über die Vergabeabsicht informiert worden ist. (OLG Koblenz vom 8. Dezember 2008 – AZ 1 Verg 4/08)

Öffentliche Auftraggeber müssen ihre Aufträge grundsätzlich EU-weit ausschreiben, wenn diese den jeweiligen Schwellenwert überschreiten. Befolgen sie diese Pflicht nicht und schreiben stattdessen nur national aus, riskieren sie die Nichtigkeit der Verträge.

Ein Bieter kann jedoch einen solchen Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung nicht immer geltend machen. Im konkreten Fall hatte sich der Kläger zunächst an einem lediglich national ausgeschriebenen Vergabeverfahren beteiligt. Als sein Angebot ausgeschlossen wurde, rügte er, das gesamte Verfahren hätte EU-weit ausgeschrieben werden müssen.

Das Gericht hat dem Kläger die Antragsbefugnis abgesprochen. Denn er war über die Vergabeabsicht informiert und konnte sich entsprechend beteiligen. Zudem hätte er darlegen müssen, gerade durch die Nichtanwendung der EU-Vorschriften („a-Paragrafen“) in seinen Zuschlagschancen beeinträchtigt worden zu sein. Hierzu hat der Bieter jedoch nichts vorgetragen.

Ute Jasper / Jan Seidel

Zum Weiterlesen

Ob beim Bau- und Planungsrecht, in der Energiewirtschaft oder beim Landschafts- und Naturschutz – Städte und Gemeinden sind in der kommunalen Praxis regelmäßig mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert und müssen sich mit unterschiedlichen Rechtsthemen beschäftigen.

Als Fachportal für kommunale Entscheiderinnen und Entscheider ist „Treffpunkt Kommune“ für seine vielfältigen Beiträge zum Thema Recht und Rechtsprechung bekannt.

Die Anwälte und Rechtsexperten, die in unserem Rechtsressort zu Wort kommen, bieten Ihnen einen Einblick in rechtliche Themen und Präzedenzfälle, die für Kommunen relevant sind.

Ergänzend zu den fundiert recherchierten Rechtsinformationen erhalten Sie Beispiele und Empfehlungen, die Sie direkt in Ihre tägliche Arbeit einfließen lassen können.

Von Ausschreibung und Vergabe bis zur Wasserversorgung deckt unser Rechtsressort eine ganze Bandbreite an rechtlichen Themen ab – kompakt, verständlich und übersichtlich. Informieren Sie sich gerne!

Zu den Rechtsbeiträgen

Möchten Sie sich über aktuelle Trends, Entwicklungen und zukunftsweisende Projekte informieren, die für Kommunen relevant sind? Ob Umwelt, Digitalisierung, Mobilität, Energieversorgung oder Bauen – auf „Treffpunkt Kommune“ werden Sie zu all diesen Themen fündig.