Auftraggeber dürfen von Bietergemeinschaften nicht verlangen, dass sie gemeinsam erbrachte Referenzen vorlegen, um ihre technische Leistungsfähigkeit zu belegen. (OLG Celle vom 12. April 2016 – AZ 13 Verg 1/16)
Zwei Landkreise schrieben Postdienstleistungen aus. Eine Bietergemeinschaft schlossen die Auftraggeber aus. Sie begündeten diesen Ausschluss damit, dass die Bietergemeinschaft entgegen der Vergabeunterlagen bei Fachkunde und Leistungsfähigkeit nicht genügend gemeinsame Referenzen vorgelegt habe.
Das OLG widersprach: Eine derartige Vorgabe ist unzulässig. Denn erstens verstoße sie gegen das Verbot, Bietergemeinschaften schlechterzustellen. Zweitens werde der Wettbewerb zulasten kleiner und mittelständischer Unternehmen verzerrt. Denn Eignungsleihe und Zusammenschluss im Einzelfall ermöglichten häufig erst die Teilnahme.
Die Forderung, allein auf gemeinsame Referenzprojekte abzustellen ist offensichtlich rechtswidrig, wenn jeder Bieter für sich schon die Anforderungen erfüllt.
Ute Jasper / Reinhard Böhle
Die Autoren
Dr. Ute Jasper ist Rechtsanwältin und Partnerin der Sozietät Heuking, Kühn,Lüer, Wojtek in Düsseldorf und leitet die Practice Group „Öffentlicher Sektor und Vergabe“, Reinhard Böhle ist Rechtsanwalt der Kanzlei