Die Qualitätskontrolle hat großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Bau- und Sanierungsmaßnahme. Die Grundlage des Erfolgs wird bereits bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen gelegt. Die Gütegemeinschaft Kanalbau kennt die typischen Fehler, die auf Papier und vor Ort gemacht werden.
Eine erfolgreiche Baumaßnahme ist immer das Ergebnis eines guten Zusammenspiels aller an Planung, Ausschreibung und Bau Beteiligten. Hierzu gehört neben dem Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen auch die Bauüberwachung. Sie wird meist von einem Ingenieurbüro durchgeführt. Die Aufgaben und Pflichten sind dabei klar verteilt: Aufgabe des Auftraggebers ist es, sich geeignete Partner für die Baumaßnahme zu suchen, die Wissen und Erfahrung mitbringen. Diese Mindestanforderungen hinsichtlich der Eignung sind zu prüfen. Das Ingenieurbüro schuldet dem Auftraggeber den Erfolg in der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung. Ebenso schuldet der Unternehmer dem Auftraggeber den Erfolg der Bauausführung.
Doch wie wählt der Auftraggeber die geeigneten Partner aus? Seit 1990 können Auftraggeber und auch Ingenieurbüros auf die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 zurückgreifen. Im Rahmen der Bietereignung weisen die ausführenden Unternehmen mit Erfüllung der Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen ihre besondere fachtechnische Qualifikation nach. Der Nachweis der Bietereignung wird sowohl im Unternehmen als auch auf der Baustelle bestätigt. Die Baustellen werden durch einen vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragten Prüfingenieur entsprechend den in den Güte- und Prüfbestimmungen definierten Intervallen unangemeldet besucht und geprüft.
Grundlage aller Prüfungen bei den Baustellenbesuchen bilden DIN-Normen, Merkblätter der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), Allgemein Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) sowie zusätzliche technische Vereinbarungen (ZTV). Vor diesem Hintergrund stellen die Prüfingenieure der Gütegemeinschaft Kanalbau auf der Baustelle Abweichungen oder Mängel fest, deren Ursache oft auf fehlendes Fachwissen, mangelnde Erfahrung der Beteiligten oder auch auf unvollständige Dokumentation zurückzuführen sind.
Gerade die Dokumentation der Verfahrensschritte ist ein wichtiges Instrument für die Aufgabe der Bauüberwachung. In einer solchen Dokumentation zur Maßnahme (Eigenüberwachung) werden die notwendigen Prozesse transparent dargestellt und in jeder Bauphase der Stand der Qualität geprüft. Eine gute Dokumentation bietet eine Gegenüberstellung zum Beispiel der Anforderungen aus den Regelwerken (Soll-Werte) mit den Ist-Werten, die in der Ausführung erreicht wurden. So lassen sich Fehler frühzeitig erkennen und beseitigen.
Kontinuierliche Bauüberwachung erforderlich
Zu den häufigsten Fehlern bei Kanalbaubaumaßnahmen in offener Bauweise zählt, dass die Bauüberwachung nicht häufig genug stattfindet (meist nur einmal in der Woche). Weitere Mängel: fehlende Rohrstatiken, unzureichender Grabenverbau und fehlende Verdichtungsprüfungen. Letztere sollten kontinuierlich im Rahmen der Eigenüberwachung nachgewiesen werden.
Als häufige Fehler im Rahmen von optischen Inspektionen bemängeln die Experten unpräzise Ausschreibungstexte und Vorgabe der Datenschnittstellen, unzureichende Bauüberwachung, fehlende Vorflutsicherung (Sohle nicht einsehbar), ungenügende Dokumentation der Anschlussbereiche sowie fehlerhafte Schadensansprache bei komplexen Schadensbildern und in Bereichen von sanierten Abschnitten.
Folgende Mängel treten vor allem bei Dichtheitsprüfungen in Erscheinung: unpräzise Ausschreibungstexte aufgrund der Vielzahl an Regelwerken für die Durchführung der Dichtheitsprüfung, geringe Bauüberwachungstätigkeiten aufgrund zeitlich umfangreicher Prüfungsabläufe sowie fehlende Vorflutsicherung. Zudem fehlen häufig Angaben zum Grundwasserstand. Bemängelt werden auch fehlende Reinigung und Inspektion im Vorfeld der Dichtheitsprüfung.
Typische Fehler bei Sanierungsmaßnahmen sind die unvollständige Dokumentation von Reparaturmaßnahmen, die fehlende Vorsanierung, die fehlende Vorflutsicherung bei Verfahren mit Haftuntergrundverbund sowie fehlerhafte Ausschreibungstexte (aufgrund unzureichender Kenntnis der Verfahrensgrenzen des gewählten Sanierungsverfahrens).
Das Wissen über den aktuellen Stand der Normen und die fachliche Erfahrung der Baupartner sind maßgebliche Faktoren, die den Erfolg einer Kanalbaumaßnahme beeinflussen. Das wird schon bei der Planung und der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen deutlich. Erfahrene Praktiker wissen: „Eine gute Planung und Ausschreibung ist die halbe Miete.“ Ebenso ist eine ausführliche Dokumentation unentbehrlich.
Die Erfahrungen auf den Baustellen machen deutlich, dass gerade hier Nachholbedarf besteht. Für eine wirksame Qualitätssicherung und mit Blick auf Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsaspekte ist insbesondere im Bereich Schulung und Weiterbildung der Projektbeteiligten noch mehr zu tun. Denkbar wären beispielsweise stark praxisorientierte Lehrgänge speziell für die offene Bauweise, Inspektion und Dichtheitsprüfung. Darüber hinaus sollten neue Wege beschritten werden, wie zum Beispiel die Schulung über E-Learning-Angebote.
Dieter Walter
Der Autor
Dieter Walter, Bad Honnef, ist vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragter Prüfingenieur