Preis entscheidet

Das Vergaberecht verbietet einem öffentlichen Auftraggeber nicht, den Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium festzulegen. (OLG Naumburg vom 5. Dezember 2008 – AZ 1 Verg 9/08)

Der Zuschlag in einem Vergabeverfahren soll auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Diese Wirtschaftlichkeit kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden. Zum einen, wenn für eine genau definierte Leistung der Preis möglichst gering ist, zum anderen, wenn mit den zur Verfügung stehenden Mitteln eine möglichst hochwertige Leistung erworben wird.

Die Entscheidung zwischen beiden Möglichkeiten liegt in der Dispositionsfreiheit des Auftraggebers. Daher ist es vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn dieser den Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium festlegt. Im entschiedenen Fall hatte sich der Bieter vergeblich darauf berufen, dass die Festlegung lediglich eines Zuschlagskriteriums unzulässig sei.

Ute Jasper / Jan Seidel