Potenzial für Dachbegrünung nutzen

Vorbildlich begrünt ist dieses Freiburger Wohngebiet. Foto: BUGG

Gastautor Gunter Mann berichtet auf Basis des neuesten Marktreports Gebäudegrün über Zuwächse bei der Dach- und Fassadenbegrünung in Deutschland. Eine Städteumfrage zeigt den Einsatz von Förderinstrumenten auf.

In Deutschland sind im Jahr 2020 insgesamt 7.839.977 Quadratmeter Dachbegrünungen neu hinzugekommen. Rund 82 Prozent davon sind Extensivbegrünung, 18 Prozent Intensivbegrünung. Die Fläche hört sich nach viel an, doch sind das im Verhältnis zu angenommenen 100.000.000 Quadratmeter in 2020 neu entstandener Flachdachfläche (Neubau und Sanierung) nur etwa 8 Prozent. Das heißt, in 2020 blieben etwa 92 Prozent der Flachdachflächen unbegrünt – ein enormes Potenzial.

Der Marktreport gibt auch Auskunft über Fassadenbegrünung. Insgesamt wurden 2020 in Deutschland etwa 55.000 Quadratmeter Fassadenfläche mit wand- und boden-gebundener Fassadenbegrünung (mit Kletterhilfen) neu begrünt, den Großteil machen die bodengebundenen Fassadenbegrünungen mit Kletterhilfen aus.

Für Kommen gibt es verschiedene Instrumente, um den Einsatz von Dach- und Fassadenbegrünungen zu fördern. Eines davon ist die Festsetzung in Bebauungsplänen. Der Bebauungsplan ist nach dem BauGB ein verbindlicher Bauleitplan. Um bestimmte Ziele in der Bauleitplanung zu erreichen, können aus städtebaulichen Gründen rechtsverbindliche Festsetzungen getroffen werden.

Die Gründe einer Festsetzung sind in § 9 Abs. 1 BauGB aufgelistet. Als rechtliche Grundlage zur Festsetzung einer Dach- oder Fassadenbegrünung können je nach Zielsetzung 9 Abs. 1 Nr. 20 sowie Nr. 25a, b BauGB dienen. Auch länderspezifische Bauordnungen und Landeswassergesetze in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB können für Gebäudegrün hinzugezogen werden.

Finanzielle Anreize durch Zuschüsse schaffen

Als Ergebnis der BuGG-Städteumfrage 2021 lässt sich für alle deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern festhalten, dass zirka 83 Prozent Dachbegrünung und 55 Prozent Fassadenbegrünung in Bebauungsplänen festgesetzt haben.

Ein weiteres kommunales Instrument zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sind Zuschüsse. Durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, freiwillig Dach- und Fassadenbegrünungen umzusetzen.

Als Ergebnis der BuGG-Städteumfrage 2021 und anschließender Recherche lässt sich für alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern festhalten, dass bereits 82 Städte finanzielle Zuschüsse für Dachbegrünungen bereitstellen. Für Fassadenbegrünungen bieten 65 Städte finanzielle Zuschüsse an. Darüber hinaus haben auch Städte mit weniger als 50.000 Einwohnern in der Städteumfrage angegeben, Gebäudegrün zu fördern.

Private Investitionen fördern

Viele Städte fördern vor allem nachträglich angebrachte Dach- und Fassaden-begrünungen im Bestand, um im wahrsten Sinne des Wortes „Hot Spots“ zu entschärfen und die Kühlleistungen der Begrünungen gezielt einzusetzen. Das lässt sich oftmals auf der zu geringen Statik bestehender Gebäude nicht oder nur bedingt umsetzen. Hier sind innovative Lösungen (zum Beispiel Leichtbauweise mit/ohne Bewässerung) gefragt.

Dachgärten können zusätzliche Nutz- und Freizeitflächen für Menschen darstellen. Betrachtet man die Zahlen von 2008 bis 2020, geht die Entwicklung eindeutig in Richtung „Intensivbegrünung“ (Dachgarten). Wurden in 2008 nur 11,4 Prozent der Dachbegrünung als Intensivbegrünung ausgeführt, sind es in 2020 schon 17,9 Prozent.

Durch die aufkommende Solarpflicht vieler Bundesländer scheint ein Zielkonflikt „Solar“ versus „Dachbegrünung“ aufzukommen. Hier gilt es, das Wissen und die Möglichkeiten der „Solar-Gründächer“ zu kommunizieren. Solar-Gründächer verbinden Klimaschutz und Klimawandelanpassung und dienen der Überflutungsvorsorge. Gunter Mann

Der Autor: Dr. Gunter Mann ist Präsident und Geschäftsführer des Bundesverbands GebäudeGrün e.V. (BUGG).