Parks und Grünanlagen umweltschonend beleuchten

Das Insektenschutzgesetz schreibt Maßnahmen zur Eindämmung von Lichtemissionen vor. Worauf Kommunen achten sollten, ist unter anderem in der Norm DIN 13201-1 festgehalten.

Beleuchtung in Parks sorgt für Orientierung und Sicherheit bei Dämmerung und Dunkelheit. Foto: Adobe Stock/tawatchai1990

Parks und Grünanlagen machen Kommunen attraktiv und lebenswert. Ihre Beleuchtung hilft bei der Orientierung, gibt Sicherheit und kann stimmungsvolle Akzente setzen. Als „grüne Lunge“ einer Stadt laden sie zum Aufenthalt im Freien ein – für einen Spaziergang, zum Sport oder erholsamen Verweilen.

Wenn es dunkel wird, kann das positive Lebensgefühl jedoch schnell ins Gegenteil umschlagen. Passanten und Radfahrer fühlen und bewegen sich sicherer bei einer ausgewogenen Beleuchtung mit höheren vertikalen Lichtanteilen. Wenn die halbzylindrische Beleuchtungsstärke stimmt, können entgegenkommende Personen und Gesichter schneller und einfacher erfasst werden. Wie das geht, schreibt die Norm DIN 13201-1 in den entsprechenden Auswahltabellen vor. Darauf verweist die Brancheninitiative licht.de.

Vorteile von adaptiver Beleuchtung

Für die Positionierung der Leuchten an Wegen gilt: Je niedriger die Lichtpunkthöhe, desto dichter die Leuchten zueinander. Dieser Abstand hängt auch von der Wegeführung und Übersichtlichkeit der Parkanlage ab. Treppen, Stufen oder Unebenheiten auf Gehwegen erfordern ein höheres Beleuchtungsniveau.

Geschickte Beleuchtung kann Parkbesucher zudem emotional ansprechen. Angestrahlte Skulpturen, Wasserspiele und Bauwerke lenken stimmungsvoll den Blick auf Besonderheiten. Solche Inszenierungen leben vom spannungsvollen Wechsel zwischen hohen Leuchtdichten und dunklerer Umgebung. Wichtig ist: Passanten dürfen dabei nicht geblendet und Lichtimmissionen müssen gering gehalten werden.

Für effiziente und langlebige LED-Lösungen eignet sich ein Lichtmanagementsystem, das nach Bedarf sowie Tages- und Jahreszeit programmiert wird und defekte Leuchten meldet. DIN 13201-1 berücksichtigt auch die Möglichkeiten von adaptiver Beleuchtung mit temporär unterschiedlichen Beleuchtungsniveaus, Lichtverteilungen und -farben.

Insekten und andere Tiere schützen

Nach Angaben der Leibniz-Gemeinschaft ist etwa die Hälfte aller Insekten nachtaktiv. Und auch Säugetiere bevorzugen zunehmend die Dunkelheit, um den Menschen auszuweichen. Ein maßvoller Umgang mit öffentlicher Beleuchtung ist deshalb unerlässlich. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt: Mit dem sogenannten Insektenschutzgesetz – der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) – will er Lichtimmissionen eindämmen.

Entgegen der landläufigen Auffassung, warme Lichtfarben würden weniger Insekten anziehen, gibt die aktuelle Datenlage keinen Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen Farbtemperatur und Anlockwirkung. Ein Beispiel: Während Glühlampen mit niedriger Farbtemperatur in allen Studien eine große Anlockwirkung hatten, fiel sie bei LED mit ähnlicher Farbtemperatur deutlich geringer aus.

Viel besser eignen sich Lichtlösungen mit temporär unterschiedlichen Lichtverteilungen und gut abgeschirmte Leuchten. Eine fachgerechte Planung kann Abstrahlungen ermitteln und den Umgebungsbedingungen anpassen – zum Wohle von Mensch und Tier.

red.