Für mehr E-Mobilität: Nordrhein-Westfalen fördert soziale Dienste, Carsharing-Anbieter und Kommunen

Nordrhein-Westfalen treibt die Elektromobilität weiter voran: Ambulante Dienste, Carsharing-Anbieter, Unternehmen, Vermieter und Kommunen können jetzt von deutlich höheren Förderbeträgen profitieren – von 5.000 Euro Zuschuss pro E-Kleinwagen bis hin zu 50.000 Euro je Ladepunkt für E-LKW.

Nordrhein-Westfalen unterstützt den Wechsel zur E-Mobilität: Höhere Zuschüsse für E-Kleinwagen und Ladeinfrastruktur sollen soziale Dienste, Unternehmen und Kommunen beim elektrischen Fahren stärken. Foto: Adobe Stock/NVB Stocker

Nordrhein-Westfalen wird zunehmend elektrisch. Das Land unterstützt ambulante soziale Dienste, Carsharing-Anbieter und Kommunen beim Umstieg auf E-Kleinwagen.

Da bei Kleinwagen der Preisunterschied zwischen E-Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Verbrennermotor noch vergleichsweise groß ist, kann je Fahrzeug eine Förderung für elektrisch betriebene Klein- und Kleinstwagen in Höhe von 5000 Euro beantragt werden. Ladeinfrastruktur und Netzanschlüsse fördere die Landesregierung außerdem, wie das Land in einer Mitteilung berichtet.

Nordrhein-Westfalen fördert E-Mobilität

„Wir stehen zu unserer Verantwortung und machen ernst bei der Antriebswende. Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur legt Nordrhein-Westfalen bereits hohes Tempo vor“, betont die nordrhein-westfälische Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur.

„Angesichts höherer Preise für kleine E-Autos lohnt sich der Umstieg für Betreiber von Flotten mit vielen Kleinfahrzeugen noch nicht. Hier setzen wir mit unserer neuen Förderung an. Klar ist aber auch: Es müssen schnell mehr bezahlbare Elektrokleinwagen auf den Markt kommen, damit diese aus eigener Kraft wirtschaftlich werden.“ 

Für die Förderung der Elektromobilität stellt das Land in diesem Jahr 14 Millionen Euro bereit. Ergänzend zur Fahrzeugförderung bietet das Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ zudem Unterstützung beim Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Förderung der Ladeinfrastruktur für E-LKW

Um auch Mieterinnen und Mietern sowie Beschäftigten das Laden zu ermöglichen, sind Mehrfamilienhäuser und Arbeitsstätten Schwerpunkte des Ausbaus. Das Land erhöht die Förderung in diesem Bereich von zuvor maximal 1.000 Euro auf jetzt maximal 1.500 Euro je Ladepunkt. 

Mit der neuen Richtlinie gestaltet Nordrhein-Westfalen zudem den Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-LKW noch attraktiver. Der Förderhöchstbetrag wurde von 10.000 Euro auf 50.000 Euro je Ladepunkt angehoben.

Um eine bessere Auslastung der Ladeinfrastruktur zu erzielen, dürfen nun beispielsweise auch benachbarte Unternehmen dort laden. Weiterhin wurde die Antragstellung vereinfacht, sodass nur noch ein Antrag für Ladeinfrastruktur und Netzanschluss gestellt werden muss. 

Die Förderung gilt für:

  • Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser
  • Ladeninfrastruktur für Beschäftigte
  • Schnellladeinfrastruktur für E-LKW
  • Öffentliche Ladeinfrastrkutur
  • Elektromobilität für ambulante soziale Dienste
  • Elektromobilität im Bereich Carsharing
  • Elektromobilität für Kommunen

Red.


Zur Förderung

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.


Mehr zum Thema

Ladeinfrastruktur

Vom Flickenteppich zur flächendeckenden Ladeinfrastruktur: Was Kommunen für den Ausbau brauchen

Die Ladeinfrastruktur soll auf Touren kommen, damit die Mobilitätswende gelingen kann. Wie aber steht es um die Ladesäulen? Wo ist …
Ausbau der Lkw-Ladeninfrastruktur

Ausbau der E-Lkw-Ladeinfrastruktur: In Baden-Württemberg sollen 2000 neue Ladesäulen entstehen

Das Land Baden-Württemberg bringt den Ausbau von Ladesäulen für Elektro-Lkw voran. Bis zum Jahr 2030 ist geplant, rund 2000 Ladesäulen …
Weniger Straßenverkehr als vor Corona

Trotz geringerem Straßenverkehr als vor Corona: Wichtige Maßnahme beim Thema E-Mobilität gefordert

Die Menschen in Deutschland fahren nach wie vor weniger Auto als noch vor der Corona-Pandemie, wie die Analysen zum Verkehrswende-Radar …