Neue Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

Mit geeigneten, ferngesteuerten Messgeräten kann die Oberflächentextur unmittelbar nach dem letzten Walzenübergang geprüft werden. Foto: Müller BBM

Was ergibt sich aus den geänderten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS) für Kommunen? Das erläutern Beate Altreuther und Thorsten Otto im Gastbeitrag.

In diesem Jahr wurde die überarbeitete Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen eingeführt, der RLS-90 folgt die RLS-19. Mit den RLS-19 ergeben sich für Baulastträger mehr Möglichkeiten, lärmmindernde Fahrbahnbeläge einzusetzen. Hier wird für über 10 verschiedene Straßenbeläge das entsprechende Lärmminderungspotential angegeben, abhängig von der Geschwindigkeit (innerorts, außerorts) und der Fahrzeugkategorie (Pkw, Lkw).

So kann für jeden gegebenen Straßenabschnitt der optimal geeignete Fahrbahnbelag unter Berücksichtigung der örtlichen Situation gewählt werden, um die gewünschte, dauerhafte Reduzierung der Verkehrsgeräusche zu erzielen.

Die Verknüpfung der Lärmminderungspotentiale und der bautechnischen Eigenschaften verschiedener Deckschichten kann durch die Begleitung durch Experten bereits in der Planungsphase optimal berücksichtigt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass neben den Verkehrsmengen auch die Verkehrszusammensetzung (Lkw-Anteil), die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sowie gegebenenfalls vorliegende Abbiegebeziehungen, enge Kurvenradien und Lichtsignalanlagen und die geforderte Lärmminderung berücksichtigt werden müssen.

Lärmtechnisch optimiert

Für innerstädtische Bereiche, also Geschwindigkeiten unter 60 km/h, sind in den RLS-19 mehrere Deckschichttypen mit entsprechenden Lärmminderungswerten aufgeführt: „Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung – DSH-V 5“, der „lärmtechnisch optimierte Asphalt AC D LOA“ sowie die Splittmastixasphalte SMA 5 und SMA 8.

Auch der lärmtechnisch optimierte Asphalt SMA LA ist grundsätzlich für Innerortsstrecken geeignet. Bei allen Dünnschichtbelägen ist aufgrund der geringen Schichtdicke der Deckschicht von nur circa 2 bis 3 cm ist bereits bei der Unterlage auf die erforderliche Ebenheit zu achten.

Der DSH-V ist eine Regelbauweise für die bauliche Erhaltung von Asphaltstraßen, beschrieben in der ZTV BEA-StB 07/13. Auch für den Neubau ist die Bauweise erprobt. Um eine entsprechende Einbauqualität zu gewährleisten, soll diese Deckschicht nur von Firmen eingebaut werden, die einer entsprechenden Qualitätskontrolle durch die Gütegemeinschaft DSH-V unterliegen. Die Gütegemeinschaft hat auch einen umfangreichen Leitfaden für den Einbau und die Prüfung von DSH-V erarbeitet.

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen

Der AC 5 D LOA und der SMA LA sind dagegen nicht in den ZTV verankert. In der Ausschreibung müssen daher die Eigenschaften der Deckschicht hinreichend exakt definiert und als einzelvertragliche Regelungen verankert werden. Als Basis hierfür sind die „Empfehlungen für die Planung und Ausführung von lärmtechnisch optimierten Asphaltdeckschichten aus AC D LOA und SMA LA“ – kurz „E LA D“ – heranzuziehen.

Nach den RLS-19 ist die Lärmminderung einer Fahrbahndecke ein wesentliches Funktionsmerkmal, das im Zuge der Baumaßnahme messtechnisch begleitet und unter Betrieb nachgewiesen werden sollte. Der Nachweis der akustischen Eigenschaften erfolgt über das Rollgeräusch, das einmal nach der Vorbeifahrtmethode (SPB- oder statistische Vorbeifahrtmessung), einmal nach der Nahfeldmessmethode gemessen wird (CPX- oder Anhänger-Methode).

Für beide Methoden muss die Strecke befahren werden, die Messungen können also auf einem neuen Belag erst nach Fertigstellung der Fahrbahndecke beziehungsweise nach Verkehrsfreigabe durchgeführt werden.

Messung der Oberflächentextur

Da die akustischen Eigenschaften der innerorts hauptsächlich eingesetzten gefügedichten Deckschichten im Wesentlichen von der Oberflächentextur bestimmt werden, sind in vielen Fällen auch baubegleitende Messungen der Oberflächentextur sinnvoll. Mit geeigneten, ferngesteuerten Messgeräten kann die Oberflächentextur bereits unmittelbar nach dem letzten Walzenübergang geprüft werden, ohne dass die neu hergestellte Fahrbahn dazu betreten werden muss.

So können die Kennwerte bereits während des Einbaus überprüft werden, gegebenenfalls kann am Fertiger sofort auf Abweichungen reagiert werden. Dies trägt wesentlich zur Prozesssicherheit und zu einer besseren Einbauqualität bei.

Durch die RLS-19 sind die Möglichkeiten zum Einsatz geräuschmindernder Fahrbahndeckschichten als Lärmschutzmaßnahme vereinfacht und erweitert worden. Gleichzeitig ist nach wie vor ein kontinuierliches Monitoring der Beläge unter Verkehr notwendig, um auftretende Veränderungen der akustischen Wirksamkeit früh zu erkennen und geeignete Sanierungsmaßnahmen rechtzeitig zu veranlassen, so dass das Funktionsmerkmal „Lärmminderung“ möglichst lange erhalten werden kann. Beate Altreuther und Thorsten Otto

Die Autoren: Dipl.-Phys. Beate Altreuther und Dipl.-Ing. Thorsten Otto sind Senior Consultants mit Schwerpunkt Schallschutz/Verkehrsgeräusche beim Unternehmen Müller-BBM GmbH in Planegg.