Carsharing dient als ein attraktiver Baustein im Mobilitätsmix. Zudem verringert es die Zahl der Autos in den Straßen und schafft Platz für eine anderweitige Nutzung. Auch öffentliche Einrichtungen und Unternehmen erkennen diese Vorteile. Die Hansestadt Bremen geht seit Jahren mit gutem Beispiel voran.
Das Platzangebot in Innenstädten ist begrenzt. Nimmt der fahrende Verkehr bereits einen großen Raum ein, dominieren vielerorts parkende Autos das Straßenbild. Das Nutzungsprinzip des Teilautos wirkt dieser Flut an Blech entgegen: Laut dem Bundesverband Carsharing ersetzt ein geteiltes Auto bis zu 20 private Pkw und führt zu einer Reduzierung des ruhenden Verkehrs und des Parkdrucks.
Ohnehin tritt die Bedeutung eines eigenen Autos gerade in Städten immer weiter in den Hintergrund. Das Fahrrad, der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und Carsharing sind verlässliche Alternativen, um auch ohne eigenes Auto individuell mobil zu sein. Wird Carsharing in ein Stadtentwicklungskonzept als Mobilitätsangebot eingeplant, stellen sich die positiven Effekte nach der Umsetzung relativ zeitnah ein.
Die Hansestadt Bremen ist ein Beispiel, wo das Carsharing-Angebot gut angenommen wird. Über 12 500 Kunden des stationsbasierten Anbieters Cambio entlasten den Stadtverkehr um mehr als 4000 Autos. Über das Stadtgebiet sind 74 Stationen verteilt, an denen die Fahrzeuge bereitstehen. Zudem ist der Nahverkehr sehr gut ausgebaut, und alltägliche Besorgungen lassen sich auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigen.
Das stationsbasierte Carsharing-Angebot ist in Bremen ein Teil im Mobilitätsmix. Den Kunden steht eine Fahrzeugpalette zur Verfügung, die vom Kleinwagen bis zum Transporter reicht. Der Bremer Senat hat im Jahr 2004 die Idee auf den Weg gebracht, Parkflächen für Carsharing im öffentlichen Raum als „mobil.punkte“ auszuweisen. Befinden sich rund zwei Drittel der Cambio-Stationen auf privat angemieteten Stellflächen in Garagen und Hinterhöfen, wird Carsharing mit den Mobilpunkten im Straßenraum wahrnehmbar und erreicht dadurch mehr Aufmerksamkeit und Akzeptanz. Das Prinzip hat bereits Schule gemacht. Seit dem Jahr 2016 gibt es auch in Nürnberg Mobilpunkte im öffentlichen Raum.
Neues Gesetz schafft Rechtssicherheit
Der Bundestag hat im Carsharing-Gesetz detailliert geregelt, was unter dem Begriff zu verstehen ist, wie die Fahrzeuge zu kennzeichnen sind und öffentliche Stellplätze dafür zur Verfügung gestellt werden können. Das Gesetz bietet Städten und Gemeinden von September 2017 an eine rechtlich sichere Vorlage, um Carsharing-Angebote umzusetzen.
Das Autoteilen eignet sich nicht nur für private Haushalte. Immer mehr Unternehmen und öffentliche Einrichtungen setzen bei ihrer Mobilität auf dieses Konzept. Ihnen werden dadurch im Tagesgeschäft konkrete Vorteile geboten: So entfällt ein zeit- und kostenintensives Fuhrparkmanagement, und die Mobilität der Mitarbeiter wird durch den Zugriff auf eine ganze Fahrzeugflotte sichergestellt. Dabei stehen unterschiedliche Modelle zur Auswahl. Der Carsharing-Anbieter kümmert sich um das gesamte Fuhrparkmanagement, inklusive Wartung und Pflege der Fahrzeuge. Die Fahrzeuge können entweder längerfristig geplant oder spontan via App, Website oder telefonisch über den 24-Stunden-Buchungsservice reserviert werden. Jeder Mitarbeiter bekommt eine eigene Kundenkarte, die auch privat genutzt werden kann. Die Kosten für berufliche und private Nutzung werden klar getrennt abgerechnet. Eine transparente Abrechnung ersetzt das Fahrtenbuch.
Durch die Nutzung von Carsharing gehen Kommunen mit gutem Beispiel für eine klimafreundliche Mobilität voran. Auch bei diesem Thema haben sie eine Vorbildfunktion: Wenn sie Teilautos für Dienstfahrten als selbstverständlichen Bestandteil ihrer Mobilität nutzen, fördern sie auch den Wandel im individuellen Mobilitätsverhalten.
Bettina Dannheim
Die Autorin
Bettina Dannheim ist Geschäftsführerin und Leitung des Fuhrparkmanagements der Cambio-Gruppe mit Sitz in Bremen