Nordrhein-Westfalen darf bei Ausschreibungen keinen Mindestlohn für Auftragnehmer aus dem europäischen Ausland vorschreiben. Das nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz verstößt gegen europäisches Recht. (EuGH vom 18. September 2014 – AZ C-549/13)
Die Entscheidung ist brisant, weil die Bundesdruckerei – eine Tochtergesellschaft des Bundes – das nordrhein-westfälische Gesetz vor der Vergabekammer Arnsberg angriff. Die Bundesdruckerei wollte einen polnischen Subunternehmer einsetzen und deshalb keinen Mindestlohn von 8,62 Euro akzeptieren.
Der Europäische Gerichtshof bestätigt auf Vorlage der Vergabekammer, dass der europaweite Mindestlohn gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt. Ein Mitgliedstaat darf unterschiedliche Lohnniveaus nicht zulasten von Unternehmen in anderen Staaten nivellieren.
Was bedeutet das für die öffentlichen Aufträge in Deutschland? Wer sich an einem Vergabeverfahren beteiligt, ist für Arbeiten im Ausland nicht an deutsche Mindestlöhne gebunden. Er kann selbst oder über Subunternehmer zum Beispiel Busse in Ungarn bauen oder Computer aus Indien zuliefern lassen.
Ute Jasper / Jens Biemann
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