Lösungen für den Brandschutz

Die sichere Unterbringung von Flüchtlingen ist für Kommunen eine große Aufgabe. Die gesetzlichen Anforderungen zum Brandschutz gelten auch in Gemeinschaftsunterkünften. Ob Turnhalle, Container, Hotels oder Zeltstädte: Für jede Einrichtung gilt es eine passende anlagentechnische Lösung zu finden.

 

Angesichts der massiven Zunahme der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 haben die Kommunen erhebliche Anstrengungen unternommen, um schnellstmöglich Unterkünfte zu schaffen. Zeltstädte und Container-Gebäude in Modulbauweise wurden errichtet, Turn- und Mehrzweckhallen für die Unterbringung umgerüstet sowie Hotels, Kasernen, Schulen, Bürogebäude, Mehrfamilienhäuser und andere Gebäude in Flüchtlingsunterkünfte umgewandelt. Sie wurden soweit nötig der neuen Verwendung entsprechend umgebaut.

Für die brandschutztechnische Absicherung dieser verschiedenen Objekte gibt es keinen Königsweg – abhängig unter anderem von der Art des Objekts, von seiner Deckenhöhe und von der Zahl der Personen, die es beherbergen kann, sind genau angepasste Lösungen erforderlich. Um hier Klarheit zu schaffen, hat der Brandmeldespezialist Hekatron detaillierte Arbeits- und Entscheidungshilfen für die Ausrüstung der verschiedenen Typen von Flüchtlingsunterkünften mit Brandschutztechnik erarbeitet.

Ein wichtiger Faktor für die Auswahl der geeigneten Brandschutztechnik ist die Anzahl der Betten in der abzusichernden Flüchtlingsunterkunft, da Objekte mit zwölf Gastbetten und mehr der Beherbergungsstättenverordnung unterliegen. Diese schreibt vor, dass Unterkünfte mit bis zu 59 Betten über eine Alarmierungseinrichtung verfügen müssen. Hekatron empfiehlt für Objekte dieser Größe die Installation einer Brandmeldeanlage (BMA) oder optional auch die Installation von Rauchwarnmeldern.

Für eine BMA spricht, dass mit ihr flexible Benachrichtigungskonzepte zur Minimierung teurer Feuerwehreinsätze aufgrund von Täuschungsalarmen realisiert werden können: Beispielsweise lassen sich Alarme, die im Wohn- und Essbereich eines Gebäudes ausgelöst werden, zunächst nur an das Smartphone des Wachpersonals absetzen. Erst wenn dieses die Gefahrenlage überprüft hat, leitet es den Alarm bei Bedarf an die Feuerwehr weiter. Wird dagegen auf Flucht- und Rettungswegen ein Alarm ausgelöst, so wird dieser direkt an die Feuerwehr weitergeleitet.

Fernzugriff auf die Brandmeldeanlage

Wenn die BMA entsprechend ausgestattet ist, lässt sie sich per Fernzugriff überprüfen und bedienen. Dies ist ein großer Vorteil, wenn zum Beispiel das Wachpersonal zentralisiert für mehrere Flüchtlingsheime zuständig ist. Der Fernzugriff ermöglicht auch dann eine schnelle und flexible Reaktion per Smartphone oder Tablet, wenn das Wachpersonal im Gebäude unterwegs ist. Mit lauten akustischen Signalgebern erreicht eine BMA im Brandfall auch Menschen mit Sehverlust zuverlässig, mit hellen Blitzleuchten kann sie Hörgeschädigte alarmieren.

Rauchwarnmelder stellen für die brandschutztechnische Absicherung von Flüchtlingsunterkünften mit bis zu 59 Betten vor allem dann eine Option dar, wenn es um die einfache und schnelle Montage ohne Verkabelungsaufwand geht. Auch Funksysteme mit mehreren vernetzten Rauchwarnmeldern lassen sich sehr schnell in Betrieb nehmen. Eine Nachrüstung mit weiteren Meldern ist jederzeit schnell und ohne großen Montageaufwand möglich.

Für Container-Gebäude sowie als Flüchtlingsunterkünfte hergerichtete Hotels, Bürogebäude, Kasernen, Schulen, Wohnheime und Mehrfamilienhäuser ist zur Minimierung von Täuschungsalarmen zu empfehlen, die Nutzungseinheiten mit Stand-Alone-Meldern, also nicht vernetzten Meldern, auszustatten, die Fluchtwege dagegen mit Funk-Rauchwarnmeldern zu überwachen.

Sollen hingegen umgewidmete Turn- und Mehrzweckhallen oder auch Zelte mit Rauchwarnmeldern abgesichert werden, ist aufgrund des dort zu erwartenden hohen Lärmpegels eine Stand-Alone-Variante nicht zu empfehlen, da sich mittels vernetzter Melder, die im Brandfall alle lautstark alarmieren, die Alarmierung aller Betroffenen wesentlich zuverlässiger erreichen lässt.

Unterkünfte mit 60 Betten und mehr müssen laut Beherbergungsstättenverordnung zusätzlich zur Alarmierungseinrichtung mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgestattet werden, die auf die Feuerwehr aufgeschaltet ist, sodass die Empfehlung hier ganz klar lauten muss, eine Brandmeldeanlage zu installieren.

Unterkünfte mit weniger als zwölf Betten

Da Unterkünfte mit weniger als zwölf Betten nicht der Beherbergungsstättenverordnung unterliegen, ist für diese Objekte die Installation von Rauchwarnmeldern zu empfehlen. Allerdings ist bei diesen kleineren Unterkünften ebenso wie bei allen anderen zu beachten, dass Rauchwarnmelder nach der Anwendungsnorm DIN 14676 nur bis zu einer Deckenhöhe von bis zu sechs Metern eingesetzt werden dürfen.

In höheren Räumen können linienförmige Rauchmelder, Ansaugrauchmelder oder punktförmige Brandmelder (nach DIN EN 54) installiert werden – mit ausreichendem Abstand zur Decke, da in solchen Räumen mit der Entstehung eines Wärmepolsters gerechnet werden muss, das den Brandrauch nach unten drückt.

Für die Ausstattung von Turn- und Mehrzweckhallen sind dabei aus einem Sender und einem Empfänger oder Reflektor bestehende linienförmige Rauchmelder die erste Wahl. Mit ihnen lässt sich ohne die für punktförmige Melder nötige Verkabelung an der Decke eine täuschungsalarmsichere Überwachung schnell erreichen. Für Zelte dagegen sind Ansaugrauchmelder zu empfehlen, deren Ansaugrohre sich beispielsweise mit Seilen einfach unterhalb der Zeltkuppel montieren lassen.

Thomas Merkt

Der Autor
Thomas Merkt ist Leiter Projektierung Brandmeldesysteme bei der Hekatron Vertriebs GmbH in Sulzburg bei Freiburg

Info: Das Whitepaper mit den ausführlichen Empfehlungen von Hekatron zum Brandschutz für Flüchtlingsunterkünfte steht zum Download bereit. Sie können es auch per e-Mail anfordern.