Der Aufwand für Kanalreparaturen hat höhere Abwassergebühren zur Folge. (OVG Niedersachsen vom 16. August 2002 – AZ 9 LA 152/02)
Posten für notwendige Reparaturmaßnahmen in einem Kanalnetz können in der jeweiligen Kalkulationsperiode für Abwassergebühren voll in Ansatz gebracht werden. Solche Maßnahmen sind nämlich rein periodenbezogen und ändern weder die betriebsüblichen Nutzungszeiten noch die Abschreibungsfristen. Damit lassen sie sich in vollem Umfang derjenigen Kalkulationsperiode zuordnen, in der sie angefallen sind. Die Kosten für notwendige Reparaturmaßnahmen führen also zu höheren Abwassergebühren.
Franz Otto