Kooperative Lösung in der Klärschlammentsorgung

Die Abwasserbetriebe stehen vor der Aufgabe, die Klärschlammentsorgung langfristig zu sichern. Eine Option ist die Bündelung der Kräfte mehrerer Partner in einer Kooperation. Die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex, stellen aber keine unüberwindbare Hürde dar.

Kooperation in der Wasserwirtschaft hat eine lange Tradition. Im Bereich der Klärschlammentsorgung ist der Kooperationsgedanke nun aktueller denn je. Die aktuelle Abfallklärschlammverordnung beinhaltet viele neue Anforderungen. Die landwirtschaftliche Entsorgung wird zukünftig eingeschränkt. Damit wird die Klärschlammentsorgung über Verbrennungsanlagen sowie das Phosphorrecycling notwendig.

Diese Aufgaben sind ein Kooperationsfeld par excellence. Bekannt und auch in der Fachöffentlichkeit vorgestellt wurden unter anderem die folgenden Klärschlammkooperationen: Klärschlammkooperation im Rheinland, Klärschlammverwertung Buchenhofen (Wupperverband, Nordrhein-Westfalen), Klärschlammkooperation Mecklenburg-Vorpommern, Klärschlammkooperation Ostwestfalen-Lippe, Thermische Verwertung Mainz (TVM).

Jeder Abwasserbeseitigungspflichtige muss die Grundsatzentscheidung treffen, ob zukünftig verbrannt oder eine Phosphorextraktion in der Nassphase vorgenommen werden soll. Auch über die Lagerung oder die Behandlung der anfallenden Aschen ist zu entscheiden (s. auch Info unten).

Es gibt einen erheblichen Bedarf für Monoverbrennungsanlagen in Deutschland. Entsprechend prüfen viele Abwasserbeseitigungspflichtige, ob und gegebenenfalls in welcher Form sie sich zu einem Projekt zur Entsorgung von Klärschlämmen zusammenschließen wollen. Nach den bisherigen Erfahrungen sind lediglich die größten Abwasserbetriebe in Deutschland in der Lage, eine eigene Klärschlammverbrennungsanlage zu errichten und selbst auszulasten, ohne dass die Kosten hierfür über den marktüblichen Kosten liegen.

Grundsätzlich können mit größeren Anlagen entsprechende Kostenreduktionen erzielt werden. Eine Kooperation führt oftmals zu niedrigeren spezifischen Kosten pro Tonne verbranntem Klärschlamm. Allerdings nimmt diese Kostenreduktion nicht proportional mit jeder Tonne zu. Da nicht an vorhandenen Standorten mehr Klärschlamm produziert werden kann, sondern weitere Anfallorte hinzukommen müssen, führt eine größere Anlage tendenziell auch zu höheren Gesamttransportkosten. Dies setzt jeder Kooperation eine „natürliche“ Grenze. Daher kommt der Standortwahl eine entscheidende Bedeutung zu.

Planung auf lange Perspektive

Die Abwasserbetriebe haben ein gemeinsames Interesse an möglichst geringen Kosten und an einer dauerhaften Entsorgungssicherheit. Planungsgrundlage ist zumeist das Wissen um den eigenen Klärschlamm und seine Entsorgung. Einige Betreiber können auch auf ihre Erfahrungen im Betrieb von Verbrennungsanlagen zurückgreifen. Zwar liegt das Jahr 2029 mit der „Phosphorrecyclingpflicht“ für die Anlagen mit über 100.000 Einwohnerwerten noch weit in der Zukunft. Vergegenwärtigen sich die Beteiligten jedoch, dass zunächst eine Vereinbarung geschlossen, verabschiedet sowie genehmigt werden muss, anschließend eine Planung der Anlage sowie ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist und danach der Bau der Anlage zu erfolgen hat, sind zehn Jahre schnell vergangen.

Kooperationen kann zum einen die öffentliche Hand „unter sich“ gründen, zum anderen ist auch eine Beteiligung privater Unternehmen denkbar. Die Einbindung von Privaten kann für eine Kooperation von Vorteil sein. Diese können Kapital, Know-how, Klärschlammmengen, Wärmenutzung vor Ort oder Stromeigenverbrauch, aber auch Bestandsanlagen, Standorte oder patentierte Verfahren in ein solches Projekt mit einbringen. Die Etablierung einer Verbrennungsanlage an einem schon „genutzten“ Standort kann einfacher sein als der Neubau „auf der grünen Wiese“. „Vorbelastete“ Anlagenstandorte erleichtern oft die Kommunikation mit der Bevölkerung.

Ein wesentlicher Nachteil der Einbindung von Dritten, die selbst nicht eigene Schlämme entsorgen wollen, ist die gegenläufige Zielvorstellung bezüglich der Gewinnerwartung in der Gesellschaft. Während die Klärschlammproduzenten möglichst geringe Kosten der Verbrennung anstreben, ist der nicht abwasserbeseitigungspflichtige Dritte auf Gewinnerzielung aus. Hinzu kommen die zusätzlichen vergaberechtlichen Anforderungen, aber auch die gegebenenfalls schwierigere Kommunikation der Kooperation in der Öffentlichkeit und in den Gremien bei der Zusammenarbeit mit einem Privaten. Diesem wird zunächst sein Gewinnstreben unterstellt, wenn er nicht eigene Probleme mithilfe der Kooperation lösen will.

Kooperationen in der Klärschlammentsorgung müssen die vergaberechtlichen Anforderungen einhalten. Die Umsetzungsmodelle sind auf ihre steuerlichen Konsequenzen, insbesondere bei Beteiligung privater Unternehmen, zu prüfen. Einen Königsweg oder eine Standardlösung für die Kooperation in der Klärschlammentsorgung gibt es nicht. Die Lösung muss auf die lokalen Bedingungen zugeschnitten sein.

Gemeinsame Grundsätze geben die Richtung vor

Ein gemeinsames Verständnis der Kooperation über die Ziele und die Lastenverteilung erleichtert die Lösungsfindung im einzelnen Konfliktfall während der Planung der Kooperation, aber auch bei der späteren Umsetzung. Nur wenn alle Beteiligten gemeinsam das Projekt voranbringen, kann die Überzeugungsarbeit in den zuständigen Gremien erfolgreich sein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten, sie stellen aber keine unüberwindbare Hürde für die Kooperation dar.

Eine der wesentlichen Aufgaben im Rahmen der Kooperation ist es daher, zunächst den Willen und die Vorstellungen der Beteiligten zu ermitteln. Vorbereitend sind folgende Grundsatzüberlegungen anzustellen: Was ist das Ziel (eigene Entsorgung / Fremdentsorgung)? Welche Gemeinsamkeiten der Partner bestehen? Können gemeinsame Grundsätze formuliert werden? Wer sind die Akteure (Personen, Gremien)? Wie verbindlich sind Gespräche? Welche Ausstiegsszenarien während der Planungsphase gibt es?

Gemeinsame Grundsätze für die Zusammenarbeit sind zu formulieren. Diese dienen dann als Richtschnur für die Entwicklung und Bewertung der aus technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Sicht optimalen Lösungen. Die Entscheidung selbst ist unter Berücksichtigung der Prioritäten von Kosten, Sicherheit und Zeit zu fällen.

Es ist für den gesamten Projektverlauf sehr förderlich, wenn alle potenziellen Konfliktthemen (z. B. Transportwege, Nachteile als Standortkommune) thematisiert, diskutiert und gelöst werden, bevor klar ist, welcher Kooperationspartner später einen Vor- oder Nachteil erleiden wird. So ist das Bedürfnis nach einer fairen Regelung bei allen vorhanden. Außerdem schärft dies den Blick für die einzelnen Maßnahmen, die bis zu einer erfolgreichen Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen sind. Die Aufgabe der rechtlichen Berater ist es, diese von allen als angemessen empfundene Lösung vertraglich festzuhalten.

Unvermeidliche Risiken

Der Weg zu der gefundenen Lösung sollte dokumentiert werden, damit spätere Rückfragen fundiert beantwortet werden können. Die Dokumentation kann auch für den Fall eines Führungswechsels bei einem Beteiligten oder nach einer Ratswahl ein Instrument sein, um nicht das Projekt vollständig infrage zu stellen.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist das Risiko, dass alle Beteiligten eingehen (müssen). Derzeit befinden sich viele Projekte in Planung. Die beständigen Forschungsanstrengungen verschiedener Akteure können zu neuen Alternativen gegenüber den etablierten Techniken führen. So geht jeder Betreiber mit einer frühen Festlegung Risiken ein (z. B. Investition in eine nicht zukunftsfähige Technologieroute, Überkapazitäten). Dieser Risiken müssen sich die Beteiligen bewusst sein, da Nichthandeln auch keine Alternative ist.

Die Zusammenarbeit der Partner muss gesteuert werden. Die notwendige Vielzahl der Kooperationspartner erfordert klare Kommunikationswege. Dabei gilt es auch stets den Willensbildungsprozess innerhalb der Gremien der späteren Partner zu begleiten. Hier können abgestimmte Vorlagen für Ratssitzungen und gemeinsame Presseerklärungen gute Hilfsmittel sein. Ein klarer Zeitplan führt den Beteiligten immer wieder vor Augen, dass zwingend Entscheidungen getroffen werden müssen, wenn später die Entsorgung gesichert werden soll. Ein Vertagen auf spätere Sitzungen ist nur im begrenzten Ausmaß möglich, da sonst die anderen Beteiligten ohne den zögernden Partner voranschreiten.

Bis eine (gemeinsame) Anlage technisch stabil, betriebswirtschaftlich angemessen und rechtssicher betrieben werden kann, ist ein langer Atem notwendig. Die Kooperationsleistungen der Wasserwirtschaft der Vergangenheit und Gegenwart – von den ersten Staumauern über die römische Wasserversorgung und die Entwässerung von Mooren, den Bau von Deichen bis zum Generationenprojekt Emscherumbau – zeigen, dass sich diese Anstrengungen lohnen.

Till Elgeti / Bastian Hensel / Marc Dewald

Die Autoren
Till Elgeti, Bastian Hensel und Marc Dewald sind Rechtsanwälte der Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft in Hamm (Westf.)

Info: Grundsatzentscheidung: Klärschlamm entsorgen

Für jeden Abwasserbeseitigungspflichtigen existieren grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten der Klärschlammentsorgung:

  • Autonomie: eigene Mengen sind für landwirtschaftliche Verwertung geeignet und können gesichert entsorgt werden.

  • Autonomie: eigene Mengen werden selbst in eigener Anlage verbrannt (mit/ohne vorheriges Phosphorrecycling).

  • Es gibt eine (eigene) Bestandsanlage und eine Kooperation zur Auslastung dieser Anlage.

  • Eine Bestandsanlage wird (gemeinsam) ertüchtigt, die Auslastung erfolgt (auch) durch Kooperationspartner.

  • Eine neue Anlage wird durch einen Kooperationspartner errichtet – die Auslastung erfolgt gemeinsam.

  • Eine neue Anlage wird durch die Kooperationspartner gemeinsam errichtet – die Auslastung erfolgt gemeinsam.

  • Die Klärschlammentsorgung erfolgt (gemeinsam) ohne eigene (Verbrennungs-) Anlage am Markt.

  • Es werden gemeinsam neue Verfahren (weiter-) entwickelt.

Alle diese Kooperationsmöglichkeiten können miteinander kombiniert werden, sodass der Festlegung der Ziele der Kooperation große Bedeutung zukommt.