Neues Klimaanpassungsgesetz als wichtiges Signal

Am 1. Juli 2024 tritt das neue Klimaanpassungsgesetz in Deutschland in Kraft. Es soll einen verbindlichen Rechtsrahmen für Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene bieten. Der Deutsche Städtetag spricht von dem Gesetz als einem wichtigen Signal, kritisiert aber auch die noch nicht abschließend geklärte Finanzierung.

Klimaanpassungsgesetz
Grüne Oasen in der Stadt, die Sauerstoff produzieren, Wasser aufnehmen und im Sommer kühlenden Schatten spenden. Dazu ein Beispiel für einen Kompromiss zur Teilentsiegelung von Parkplätzen. Foto: Adobe Stock/peng

Das bundesweite Klimaanpassungsgesetz sorgt für einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Das Gesetz bildet die Grundlage dafür, dass alle Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise treffen. Gleichzeitig verankert es erstmals die Anpassung an die Folgen der Klimakrise als staatliche Aufgabe im Bundesrecht, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums.

Vorsorgemaßnahmen sind das Gebot der Stunde

„Mit dem Klimaanpassungsgesetz helfen wir den Menschen vor Ort in den Dörfern und Städten, sich besser auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und Risikovorsorge zu treffen: Stadtgrün spendet Schatten und bringt Kühlung. Schwammstädte nehmen Wasser bei Starkregen auf und speichern es für Dürrezeiten. Für soziale Einrichtungen wie Altenheime, Kitas oder Krankenhäuser werden Hitzeaktionspläne erstellt“, erklärt Bundesumweltministerin Steffi Lemke. „Wir brauchen einen guten Hochwasser- und mehr natürlichen Klimaschutz. Für die Risikovorsorge und gezielte Klimaanpassungsmaßnahmen ist es wichtig, klar zu regeln, welche staatliche Ebene wo handeln muss.“ Mit dem Klimaanpassungsgesetz verpflichte sich die Bundesregierung, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen bis Ende September 2025 vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umzusetzen. Außerdem müssten künftig die Folgen der Klimakrise bei Planungen berücksichtigt und Klimaanpassungskonzepte vor Ort entwickelt werden. Dazu gehört auch, dass Schadenssummen durch Wetterextreme vom Bund regelmäßig erhoben werden sollen. Zudem werden die Länder beauftragt, eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien bis Ende Januar 2027 vorzulegen. „Diese und weitere Vorsorgemaßnahmen gegen die Folgen der Klimakrise sind angesichts von Wetterextremen wie Starkregen und Hitze das Gebot der Stunde“, so Lemke weiter.

Passgenaue Klimaanpassung vor Ort

Das Gesetz berücksichtigt, dass die Betroffenheit und die Gegebenheiten von Region zu Region sehr unterschiedlich sind und legt daher einen Schwerpunkt darauf, eine passgenaue Klimaanpassung vor Ort zu stärken. Dafür werden die Länder beauftragt, zu bestimmen, welche Städte, Gemeinden und Kreise ein Klimaanpassungskonzept – soweit nicht vorhanden – aufzustellen haben. Das Ziel ist, dass es flächendeckend entsprechende Pläne gibt. Die Länder sollen auch die wesentlichen Inhalte der Klimaanpassungskonzepte bestimmen, etwa eine eventuelle Beteiligung der Öffentlichkeit. Eine Frist zur Aufstellung von Klimaanpassungsplänen gibt es nicht. Wie der Deutsche Städtetag in einer Pressemitteilung schreibt, was das eines seiner Anliegen im Gesetzesverfahren.

Als Träger öffentlicher Aufgaben werden Kommunen ab dem kommenden Jahr das Ziel der Klimaanpassung bei ihren Planungen und Entscheidungen berücksichtigen müssen. Eine zentrale Anpassungsmaßnahme ist laut Gesetz ein Entsiegelungsgebot. Aus der Sicht des deutschen Städtetags bedarf das Gebot, nach Möglichkeit Böden wiederherzustellen und zu entsiegeln einer konkreten Verzahnung mit der bevorstehenden Novelle des Baugesetzbuchs.

Wer finanziert das Klimaanpassungsgesetz?

Zwar ist das Gesetz ein wichtiges Signal. Kritik kommt vom Deutschen Städtetag jedoch beim Thema Finanzierung. Geprüft werde derzeit im Auftrag des Bundesumweltministeriums eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung. Damit würden sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einer Mischfinanzierung der Klimaanpassung beteiligen. Allerdings, so der Deutsche Städtetag, sei eine Gemeinschaftsaufgabe wie die Klimaanpassung – wenn überhaupt – nur mit einem festen Budget für Kommunen denkbar, statt mit befristeten Förderprogrammen.

Zusätzlich fordern die Länder vom Bund, die Förderrichtlinie des Bundes zum Thema fortzuführen und die Kosten für die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte auszugleichen. Hierzu gibt es noch keine Einigung. Viele Länder warten nun ab, bevor sie selbst über konnexitätsrelevante Landesgesetze kommunale Klimaanpassungskonzepte verpflichtend einführen.

Die Städte erwarten für die Erstellung und das Fortschreibung verpflichtender Klimaanpassungskonzepte eine aufgabengerechte Kostenerstattung nach dem Konnexitätsprinzip, so der Deutsche Städtetag. Vor allem müsse dringend eine Lösung für die langfristige Finanzierung von kommunalen Klimaanpassungsmaßnahmen gefunden werden. Denn viele Städte setzten bereits diese Maßnahmen um. Die notwendigen Investitionen seien enorm. Demnach hat die Umweltministerkonferenz einen Bedarf von etwa 55 Milliarden Euro und knapp 16.000 Personalstellen bis 2030 in den Ländern und Kommunen genannt.

red.