Klare Trennung

Kriterien, mit denen der Auftraggeber die fachliche Eignung eines Bieters beurteilt, dürfen keine Zuschlagskriterien sein. (OLG Karlsruhe vom 20. Juli 2011 – AZ 15 Verg 6/11)

Das OLG Karlsruhe bestätigte die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung, dass Zuschlagskriterien von Eignungskriterien zu trennen sind. Die Eignungsprüfung dient der Prognose, ob ein Unternehmer zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung bezieht sich hingegen auf das Angebot und nicht auf das Unternehmen, das das Angebot abgab. Zugleich wies das OLG Karlsruhe darauf hin, dass diese Rechtsprechung noch nicht als allgemeines Wissen vorausgesetzt werden kann. Der Nachprüfungsantrag war somit zulässig.

Ute Jasper/ Jens Biemann