Ein Ratsmitglied beschreitet gegen einen Beschluss vergeblich den Rechtsweg. (VG Gießen vom 22. Dezember 2010 – AZ 8 L 5394/10)
Da ein Ratsmitglied mit einem bestimmten Ratsbeschluss nicht einverstanden war, wandte er sich an das Verwaltungsgericht und bat um Gewährung einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutzes. Das Gericht sollte feststellen, dass der Ratsbeschluss nicht in Ordnung war. Dies war aber nicht zu erreichen, weil der Ratsbeschluss nicht zu unwiderruflichen Folgen für die Zukunft führen konnte. Der Rat hatte die Möglichkeit, den bereits gefassten Beschluss aufzuheben und eine andere Entscheidung zu treffen.
Um sein Ziel zu erreichen, beantragte das Ratsmitglied dann beim Verwaltungsgericht, die Ausführung des Beschlusses zu stoppen. Der Bürgermeister war aber nach dem Kommunalrecht verpflichtet, den Ratsbeschluss auszuführen. Daher wurde der Antrag zurückgewiesen.
Franz Otto