Die interkommunale Zusammenarbeit ist nicht der schlechteste Weg zur Realisierung eines Breitbandanschlusses. Entscheidend ist dabei, dass die Vorteile der Kooperation im Vergleich zum Status quo für beide Parteien überwiegen. Dieser zweiteilige Beitrag gibt Hinweise zur Ausgestaltung.
Für viele Kommunen erscheint der Glasfaserausbau als ein beinahe unüberwindlicher Kraftakt. Oftmals sind große Teile einer Kommune bereits mit anderen Breitbandtechnologien erschlossen, die kurzfristig den bestehenden Bedarf decken können. Wenn kein etabliertes Telekommunikationsunternehmen die verbleibenden unterversorgten Gebiete erschließen möchte, bleibt Kommunen oft nur der Ausweg eines eigenständigen Rollouts. Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird hier oft eine Glasfaserlösung mit Anschluss bis zum Verzweiger, zum Gebäude oder zum Haushalt (FTTx) angestrebt.
Die Kommune, die selbst zum Internetanbieter wird, sieht sich nun einem Dilemma gegenüber: Erschließt sie lediglich unterversorgte Gebiete, so ist eine Unwirtschaftlichkeit auch auf längere Sicht wahrscheinlich. Erschließt sie aber zusätzlich bereits mäßig versorgte Gebiete, so muss sie sich dem Wettbewerb mit etablierten Anbietern stellen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, im Rahmen einer Kooperation entweder mit Kommunen in einer ähnlichen Situation oder mit einem Partner aus der Versorgungsbranche nach einer Lösung zu suchen. Eine Möglichkeit der Kooperation auf dem Geschäftsfeld Glasfaser ist der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Kommunen. Durch diese interkommunale Kooperation kann das angestrebte Versorgungsgebiet vergrößert werden.
Durch geschickte Planung des Netzes unter Berücksichtigung der Abnehmerstruktur ist es so im günstigsten Fall möglich, bei gleicher Investitionshöhe deutlich mehr potenzielle Anschlussnehmer zu erreichen. Durch den einmaligen Aufbau gemeinsamer Strukturen und der Festigung einer regionalen Marke entstehen Synergien. Außerdem können die Betriebskosten maßgeblich gesenkt und die Umsatzpotenziale (ggf. auch im Hinblick auf den Wettbewerb mit Drittanbietern) maximiert werden. Am Ende sollten alle beteiligten Kommunen von einer solchen Kooperation profitieren können.
Stadtwerk ist erster Ansprechpartner
Sofern vorhanden, ist oftmals das lokale Stadtwerk der erste Ansprechpartner für die Errichtung und den Betrieb kommunaler Infrastruktur. Im Zuge von Verlegemaßnahmen in bestehenden Sparten wie Strom, Gas, Wasser oder Wärme können durch ein Stadtwerk Leerrohre mitverlegt und oft in hohem Maße Kosten eingespart werden. Insbesondere bei der Erschließung von Neubaugebieten ist es sinnvoll, eine gleichzeitige Glasfasererschließung zu erwägen. Unter Berücksichtigung beihilferechtlicher Rahmenbedingungen können die Mehrkosten der Mitverlegung auch durch die Stadt getragen werden.
Nach Durchführung der Tiefbauarbeiten kann das Netz von den im Netzbetrieb erfahrenen Stadtwerken betrieben werden. Aufgrund bestehender Betriebsführungen sind Personal, Know-how und Gerät oftmals bereits vorhanden. Weitere Synergien ergeben sich eventuell im Endkundenvertrieb. Unter Rückgriff auf bestehende Absatzstrukturen können dann auch neue Maßnahmen wie beispielsweise Strom-Gas-Internet-Kombiprodukte umgesetzt und beworben werden. Für das beteiligte Stadtwerk erschließt sich hier ein neuer Geschäftsbereich, der strategische und mittel- bis langfristig auch direkte wirtschaftliche Potenziale offenlegt.
Auch entlang der Wertschöpfungskette kann eine, gegebenenfalls punktuelle, Kooperation erwogen werden. So besteht durchaus die Möglichkeit, dass eine Kommune den Ausbau der Infrastruktur auf eigene Rechnung durchführt, den Betrieb und/oder das Diensteangebot jedoch an einen Dritten weiterreicht. Wesentlich ist hier die Identifizierung der Zielsetzung des kommunalen Engagements.
Geht es einem kommunalen Stadtwerk zum Beispiel lediglich um einen Zugriff auf die Fasern, um das Stromnetz zu einem intelligenten Netz umrüsten zu können, bieten sich andere Kooperationsvarianten an, als wenn der Wille zu einem eigenen Tätigwerden vorhanden ist. Hier wird es um die optimale Verteilung der Aufgaben der Partner gehen.
Peer Welling / Patrick Embacher / Anton Berger
Die Autoren
Peer Welling (Köln) ist Consultant der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rödl & Partner mit Sitz in Nürnberg, Patrick Embacher (Köln) ist Senior Associate, Anton Berger (Nürnberg) ist Partner des Unternehmens