Hessen fördert Elektroantrieb für Straßenreinigung und Müllabfuhr

Kommunale Fahrzeuge sollen in Hessen auf Elektroantrieb umgestellt werden. Das Land unterstützt Städte und Gemeinden mit einer Förderung. Foto: Adobe Stock/eyetronic

Das Land Hessen unterstützt Städte und Gemeinden mit einem Förderprogramm bei der Umrüstung ihrer kommunalen Fahrzeugflotten auf Elektroantrieb, um die Verkehrswende voranzutreiben.

Hessische Städte und Gemeinden können mit Hilfe des Landes ihre Müllabfuhr und Straßenreinigung auf Elektroantrieb umstellen. Das hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat einen entsprechenden Förderaufruf veröffentlicht. Nach Angaben des Ministeriums werden sowohl die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen und Ladetechnik als auch Entwicklungs- und Erprobungsprojekte anteilig unterstützt.

„In Hessen sind täglich die unterschiedlichsten Nutz- und Sonderfahrzeuge im Einsatz, um in Städten und Gemeinden zahlreiche Dienstleistungen für die Allgemeinheit zu erbringen, von der Müllentsorgung bis zur Forstwirtschaft“, erklärte der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Im Zuge der Energie- und Verkehrswende müssen auch diese Fahrzeuge und Fuhrparks auf klimafreundliche Elektroantriebe umgestellt werden. Mit der Förderung unterstützen wir die Kommunen dabei, ihren Treibhausgasausstoß deutlich zu senken.“

Förderfähig sind die Beschaffung von neuen elektrisch angetriebenen Nutz- und Sonderfahrzeugen, aber auch Machbarkeitsstudien und Pilotprojekte, um kommunale Elektrofahrzeuge in der Praxis zu testen. Darüber hinaus werden laut Ministerium auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Fokus auf kommunale E-Nutzfahrzeuge gefördert.

Förderanträge bis zum 1. Juni 2023 einreichen

Der Förderaufruf richtet sich an hessische Kommunen, kommunale Unternehmen, Feuerwehren, Rettungsdienste, Akteure im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie im Bereich der kritischen Infrastruktur, privatwirtschaftliche Unternehmen mit speziellem Fokus auf Nutzfahrzeuge für die öffentliche Hand sowie an wissenschaftliche Einrichtungen. Anträge sind bis zum 1. Juni 2023 bei der Hessen Agentur / Innovationsförderung Hessen einzureichen.

red.