Gute Nachrichten für Kommunen: Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. verpflichten sich die Mitglieder des Verbands dazu, Gemeinden an neuen Windanlagen und -parks bundesweit einheitlich finanziell zu beteiligen.

Die Regelung, dass Windanlagen-Projektierer und Betreiber die Standortkommunen finanziell beteiligen „sollen“ ist bereits seit 2023 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert. Demnach ermöglicht das Gesetz die Zahlung von maximal 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde an die Gemeinden, die sich im Umkreis von 2,5 Kilometern befinden.
Gemeinden sollen direkt von Windenergieprojekten profitieren
Laut Pressemitteilung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) werden seine Mitglieder die freiwillige Regelung künftig obligatorisch umsetzen. Damit sollen die Gemeinden direkt von den Stromerträgen der Windenergieprojekte in ihrer näheren Umgebung profitieren. Das Ziel: Die Vorteile des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen werden in der Bevölkerung sichtbar und gleichzeitig wird die Akzeptanz entsprechender Projekte weiter verbessert.
Die nun erfolgte Selbstverpflichtung unterstreicht laut BDEW das Engagement der Projektierer und Betreiber von neuen Windenergieanlagen, die Gemeinden in der Nähe ihrer Windparks bundesweit einheitlich finanziell zu beteiligen und damit die freiwillige Regelung im Rahmen des Paragrafen 6 EEG 2023 obligatorisch umzusetzen.
Dadurch profitieren die Gemeinden unmittelbar von den Vorteilen des Ausbaus der Windenergie an Land. Je nach Standort ist mit einer Summe von 20.000 bis 30.000 Euro pro Jahr pro Windenergieanlage zu rechnen, die an die umliegenden Gemeinden ausgezahlt werden, heißt es von Seiten de BDEW. Diese zusätzlichen Einnahmen könnten die Gemeinden in wichtige lokale Projekte – gerade auch im ländlichen Raum – investieren und damit die Lebensqualität vor Ort weiter verbessern und nachhaltiges Wachstum fördern. Dies könne beispielsweise die Förderung von Bildungs- und Sozialprojekten, den Ausbau der Infrastruktur oder Investitionen in weitere umweltfreundliche Technologien umfassen.
Der BDEW regt schließlich an, dass der Gesetzgeber die Unklarheiten bei der Anwendung von Paragraf 6 EEG 2023 legislativ bereinigt, damit diese künftig dem Abschluss von Verträgen zur Umsetzung dieser Regelung nicht mehr entgegenstehen.
Akzeptanz und Unterstützung für Windanlagen weiter fördern
„Windenergieanlagen an Land entstehen meist in der Fläche, in ländlichen Regionen. Die Selbstverpflichtung der Unternehmen zur finanziellen Beteiligung bei neuen Windenergieanlagen ist eine gute Nachricht für die Kommunen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Die Unternehmen sind an einer engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert und unterstreichen dies mit der obligatorischen Umsetzung der Regelung im EEG. Sie ist ein wichtiger Schritt, um eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum zu stärken und gleichzeitig die Akzeptanz und Unterstützung für Windenergieprojekte an Land weiter zu fördern. Die Energiewende ist ein verlässlicher neuer Partner der ländlichen Kommunen, wenn alle Beteiligten – insbesondere die Gemeinden vor Ort – vom Ausbau der Windenergie profitieren.“
red.