Fehler in Unterlagen

Der Auftraggeber muss alle Bieter informieren, wenn er Fehler in den Vergabeunterlagen bemerkt. (OLG Koblenz vom 30. April 2014 – AZ 1 Verg 2/14)

Wird der Auftraggeber durch eine Bieterfrage auf Fehler in den Vergabeunterlagen aufmerksam gemacht, ist er verpflichtet, alle Unternehmen, die die Vergabeunterlagen angefordert hatten, unverzüglich über seinen Fehler zu informieren. Dies gebietet die Gleichbehandlung aller Bieter.

Ute Jasper / Jens Biemann