Pro Tag werden in Deutschland 66 Hektar Grundfläche für Siedlung, Gewerbe und Verkehr in Anspruch genommen. Bodenschutz ist das Gebot der Stunde. Die Kommunen haben eine Reihe von Möglichkeiten und Werkzeugen, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Dazu zählt die Förderung der Innenentwicklung.
Boden wird meist als ein Medium angesehen, das nahezu unbesorgt als landwirtschaftlicher Produktionsstandort sowie als Wohn-, Freizeit-, Gewerbe-, Verkehrs- und Industriestandort genutzt, versiegelt und bebaut werden kann. Er dient als Entsorgungsplatz für alle Arten von Müll und muss häufig mehrere Nutzungen gleichzeitig ertragen.
Dabei ist der Boden viel mehr. Er ist Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen, Tiere und auch für uns Menschen. Er benötigte Jahrtausende, um sich aus dem Gestein durch physikalische, chemische und biologische Verwitterungs- und Umwandlungsprozesse unter dem Einfluss von Klima und Vegetation zu bilden. Durch unangepasste Nutzung, Versiegelung oder Übernutzung wird der Boden geschädigt oder unwiederbringlich zerstört und dadurch die Lebensqualität – nicht nur des Menschen – vermindert.
Boden stellt als zentrales Umweltmedium eine essenzielle Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und ihre Ökosysteme dar. Ohne Bodenschutz leiden zum Beispiel der Grund- und Trinkwasserschutz, der Hochwasser- und Klimaschutz sowie der Schutz von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere und die Erzeugung gesunder Lebensmittel.
Bodenversiegelung infolge von Flächeninanspruchnahmen für Wohnen, Gewerbe und Verkehr bedeutet:
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Überbauung mit baulichen Anlagen und Abdecken mit luft- und wasserundurchlässigem Material (z. B. Beton, Pflaster, Asphalt),
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Unterbauung (z. B. Tiefgaragen, Tunnel, Kanäle, Schächte) sowie
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starkes Verdichten (z. B. durch Befahren mit sehr schweren Maschinen, Lagerung schweren Materials).
Abhängig vom Grad der Bodenversiegelung kommt es zu Einschränkungen bis hin zum vollständigen Verlust der von intakten Böden wahrgenommenen Funktionen. Täglich werden in Deutschland rund 66 Hektar für Siedlung, Gewerbe und Verkehr in Anspruch genommen. Das Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung, diesen „Flächenverbrauch“ bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag deutlich zu senken, ist in weiter Ferne.
Kommunen können durch die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben im Bereich Stadtentwicklung, Flächennutzungs- und Bebauungsplanung einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Erhaltung und zum Schutz unserer Böden leisten. Die Hauptaufgabe stellt der quantitative Bodenschutz dar. Damit ist die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und der Bodenversiegelung gemeint. Im Baugesetzbuch (§ 1a BauGB) ist dies als sparsamer Umgang mit Grund und Boden und der Begrenzung der Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß formuliert. Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich bevorzugt das BauGB die Ergreifung von Maßnahmen zur Innenentwicklung.
Zusätzlich zum Flächenschutz ist es Aufgabe des qualitativen Bodenschutzes, wertvolle Böden mit einem hohen Erfüllungsgrad ihrer Bodenfunktionen zu erhalten. Das kann zum Beispiel durch die Lenkung von Flächenverbrauch und Bodennutzung auf andere, weniger schützenswerte Flächen geschehen. Hierzu dienen Karten und Daten zur Bewertung der Bodenfunktionen, die bereits in einigen Bundesländern in einem für die Bauleitplanung geeigneten Maßstab (1: 5.000, 1: 10.000) zur Verfügung gestellt werden. Diese Bodenfunktionsbewertungen bilden in der Umweltprüfung zudem die Grundlage für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden.
Bodenschonendes Bauen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich zu etablieren, sind ebenso Handlungsfelder des kommunalen Bodenschutzes. Hier verhilft die bodenkundliche Baubegleitung zu mehr Bodenschutz und weniger Problemen und Kosten nach Abschluss der Baumaßnahmen.
Flächen auf der grünen Wiese schützen
Für die Aufgabenbereiche des quantitativen und qualitativen Bodenschutzes ist es notwendig, die beteiligten Ämter und Personen stärker für das Schutzgut Boden zu sensibilisieren und somit den Bodenschutz wirksamer in der kommunalen Planung zu verankern. Dies kann etwa durch die Aufstellung eines kommunalen Bodenschutzkonzepts, die Erarbeitung eines Leitbilds zum Schutzgut Boden sowie die Aufstellung entsprechender bodenbezogener Ziele und Maßnahmen innerhalb der Kommune sowie bei der Zusammenarbeit zwischen kommunalen Ämtern (z. B. Planungsamt, Hochbau-/Tiefbauamt, Bauordnungsamt, Umwelt-/Grünflächenamt) erreicht werden.
Die erste Maßnahme zur Reduzierung des Flächenverbrauchs ist die Vermeidung der Flächeninanspruchnahme auf bislang unbeeinträchtigten Böden im Außenbereich. Eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ schützt bislang intakte Flächen auf der grünen Wiese.
Eine gezielte Innenentwicklung vermeidet die Versiegelung bislang intakter Böden im Außenbereich, indem geeignete Baulücken, Brachflächen, Leerstände und Nachverdichtungsareale systematisch erfasst, klassifiziert und bei Bedarf für eine Bebauung reaktiviert werden. Mit in vielen Städten und Gemeinden erfolgreich einsetzten Werkzeugen wie einer Flächenmanagementdatenbank oder Baulückenkatastern können auch kleine Kommunen ihre Innenentwicklungspotenziale ohne großen Aufwand erfassen und den Bedarfszahlen gegenüberstellen.
Die Erfassung von Entsiegelungspotenzialen in entsprechenden Katastern und eine Festlegung von Entsiegelungsmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in das Schutzgut Boden tragen ebenso zur Reduzierung des Flächenverbrauchs bei. Ein weiteres Instrument ist eine von der Kommune selbst festzulegende Flächenkontigentierung für die Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich.
Eine möglichst genaue Abschätzung des Bedarfs ist die Grundvoraussetzung für die Planung von Siedlungs-, Gewerbe- und Infrastrukturvorhaben. Durch eine Intensivierung der Bemühungen bei den Bedarfsermittlungen können unnötige Flächeninanspruchnahmen von vornherein vermieden werden.
Neben den offensichtlichen Vorteilen von Innenentwicklungsmaßnahmen für die Böden sowie Wasser- und Naturhaushalt profitieren Kommunen durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur (Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung, Verkehrswegenetz, ÖPNV) sowie durch die Inwertsetzung zuvor mindergenutzter Flächen. Durch eine Aktivierung vorhandener Flächenpotenziale im Innenbereich sowie eine verträgliche Nachverdichtung werden nicht nur die Flächen im Außenbereich geschont, sondern auch lebendige Ortskerne gefördert und eine Zersiedelung an den Ortsrändern vermieden.
Ricarda Miller / Matthias Peter
Die Autoren
Ricarda Miller ist Mitarbeiterin, Matthias Peter ist Inhaber von Schnittstelle Boden – Ingenieurbüro für Boden- und Grundwasserschutz in Ober-Mörlen