Nachholbedarf beim E-Government: Mit Blick auf den Umsetzungsstand für digitale öffentliche Dienste der EU kam Deutschland 2022 nur auf Rang 18 der 27 Mitgliedsländer.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sollte bis Ende 2022 eigentlich für die weitgehende Umsetzung digitaler Angebote für Bürger und Unternehmen sorgen, doch von 575 im Gesetz verzeichneten Leistungen konnten nur 105 fristgerecht umgesetzt werden, wie der aktuelle Report „Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland“ des Instituts der Deutschen Wirtschaft darlegt. Und auch hier bleibe laut Verfasser Klaus-Heiner Röhl die Umsetzung zum Teil Stückwerk: Politik und Verwaltungen konzentrierten sich auf die Erstellung von Online-Masken für die Nutzenden, vernachlässigten jedoch die durchgehende Frontdesk-to-backoffice-Digitalisierung.
Für die weitere Umsetzung des OZG wolle die Politik zwar Schwerpunkte definieren, auf die disziplinierende Wirkung einer neuen Fristsetzung und auf bundeseinheitliche Ansätze werde jedoch verzichtet. Ohne eine deutschlandweit einheitliche umfassende Digitalisierung – auch der verwaltungsinternen Abläufe – seien die Vorteile digitaler Lösungen aus Sicht von Röhl nicht zu heben. Der IW-Report bemängelt, dass Prozesse an bisherigen Papier-orientierten Verwaltungsvorgängen ausgerichtet bleiben und teilweise die Personalintensität erhöhen, statt die digitalen Möglichkeiten zur Produktivitätssteigerung zu nutzen.
Dabei bestehe laut dem Report keine Gefahr, dass eine produktivitätssteigernde Digitalisierung zu einem personellen Kahlschlag in den deutschen Amtsstuben führe – vielmehr sei ohne Ausnutzung der Potenziale zum Beispiel von automatisierten KI-basierten Cloudlösungen der demografisch bedingte Personalmangel durch fehlenden Nachwuchs an Verwaltungskräften nicht zu bewältigen. Es drohe ein weiterer Rückgang der Qualität und Geschwindigkeit öffentlicher Verwaltungsdienste, wenn Deutschland bei der Verwaltungsdigitalisierung weiter hinterherhinke.
red.