Die Modernisierung der Straßenbeleuchtung eröffnet den Kommunen großes Einsparpotenzial. An der Finanzierung der Maßnahmen können die Bürger sich im Rahmen von Energiegenossenschaften beteiligen. Die Deutsche Energie-Agentur begleitet drei lokale Pilotprojekte.
Die Beleuchtung von Straßen und öffentlichen Plätzen macht einen bedeutenden Anteil des Stromverbrauchs von Kommunen aus. Häufig sind es bis zu 40 Prozent des gesamten Stromverbrauchs. Durch die Umrüstung auf effiziente LED-Leuchtmittel sind teilweise über 80 Prozent Stromersparnis möglich. Oftmals fehlen den Kommunen aber die Investitionsmittel sowie das Fachpersonal, um die Projekte umsetzen zu können.
An dieser Stelle kommen neue Finanzierungs- und Betreiberkonzepte ins Spiel, die die Umrüstung auf LED-Beleuchtung unter Beteiligung der Bürger vor Ort ermöglichen. Maßnahmen zur Modernisierung der Straßenbeleuchtung sind grundsätzlich ein attraktives Betätigungsfeld für Energiegenossenschaften, da es sich um ausgereifte Technologien mit relativ kurzen Amortisationszeiten handelt. Daher sind auch die Risiken für die Genossenschaft und deren Mitglieder überschaubar.
Für den Erfolg der Energiewende in Deutschland spielen Energiegenossenschaften bereits seit Längerem eine wichtige Rolle. Aktuell gibt es rund 850 Genossenschaften, die Erneuerbare-Energien-Projekte, von der Energieproduktion über den Netzbetrieb bis hin zur Vermarktung, umsetzen. Insgesamt sind mehr als 180 000 Menschen in genossenschaftlichen Energieprojekten aktiv. Hier wurden von den Bürgern erhebliche Investitionen getätigt, die wesentlich zum schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien beigetragen haben.
Seit Anfang 2017 begleitet die Deutsche Energie-Agentur (Dena) in ihrem Pilotprojekt „Energieeffizienzgenossenschaften Straßenbeleuchtung“ drei Modellkommunen. Die Städte und Gemeinden möchten Teile ihrer Beleuchtung an Straßen und öffentlichen Plätzen in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Energiegenossenschaften technisch modernisieren. Ziel des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) geförderten Projektes ist es, mit dem Modell der Energieeffizienzgenossenschaften eine zusätzliche, bürgernahe Finanzierungsoption für Modernisierungsmaßnahmen bei der Straßenbeleuchtung zu entwickeln und zu erproben.
Im Weltkulturerbe-Städtchen Bacharach am Rhein, Rheinland-Pfalz, sollen 374 historische Leuchten mit LED-Einsätzen versehen werden. Diese verbrauchen aktuell rund 115.000 Kilowattstunden pro Jahr. In Zukunft werden es etwa 80 Prozent weniger sein, was der Gemeinde dann etwa 20.000 Euro jährlich sparen soll. Sämtliche Planungs- und Wartungsleistungen sowie die Finanzierung für das Bacharacher Beleuchtungsprojekt werden von der Energiegenossenschaft Rheinhessen erbracht. Für diese Leistungen erhält die Genossenschaft eine Rückvergütung aus den eingesparten Energie- und Wartungskosten.
Rechtlichen Rahmen Richtig setzen
In den beiden anderen Pilotkommunen des Dena-Projekts ist ebenfalls die Kooperation mit den lokalen Energiegenossenschaften vorgesehen. In der deutsch-französischen Grenzstadt Kehl (Baden-Württemberg) erhalten die Bürger die Möglichkeit, sich über die Bürgerenergiegenossenschaft Kehl finanziell an der Modernisierung einzelner Leuchten zu beteiligen. Für das eingebrachte Geld bekommen sie eine Verzinsung in Aussicht gestellt, die sich aus den Einsparungen durch die effizienten Leuchten finanziert.
In der dritten Pilotkommune, der niedersächsischen Gemeinde Glandorf, ist eine Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Teutoburger Energie Netzwerk (TEN) anvisiert, um Teile der dortigen Straßenbeleuchtung zu modernisieren. Diese besteht aktuell noch zum Großteil aus Quecksilberdampflampen.
Neue Formen der Kooperation, wie die zwischen Kommunen und Genossenschaften, stellen anfangs immer eine Herausforderung dar. Um die Zusammenarbeit abzusichern, kommt den rechtlichen Bestimmungen eine besondere Bedeutung zu. Zu berücksichtigen sind unter anderem das Genossenschafts- und das Vergaberecht, Genehmigungsfragen bei Contracting und Finanzierungen sowie die Rahmenbedingungen für Fördermaßnahmen. Der Schwerpunkt kann entweder auf der Finanzierung oder auf der Modernisierung und dem technischen Betrieb der Straßenbeleuchtung liegen. In jedem Fall sind die Genehmigungspraxis in den Bundesländern und die Gestaltung der landesspezifischen Vergabeprozesse für die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Energiegenossenschaften näher zu betrachten.
Die Erfahrungen in den Pilotkommunen zeigen, dass diese Herausforderungen lösbar sind, wenn sie systematisch bearbeitet werden. Außerdem ist es förderlich, wenn kommunale Vertreter in den Gremien der Genossenschaften sitzen, da dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen den Kooperationspartnern gestärkt wird.
Die Dena wird auf Basis ihrer Erfahrungen in den Pilotkommunen Anfang 2018 einen Leitfaden veröffentlichen. Dieser beinhaltet beispielsweise einen Mustervertrag zwischen Energiegenossenschaften und Kommunen. Auch eine Übersicht über technische und wirtschaftliche Fragen der Beleuchtungsmodernisierung sowie Hinweise zur erfolgreichen Ausgestaltung der Beteiligung und der Kommunikation mit den Bürgern vor Ort sind darin zu finden.
Die Projekte in den Pilotkommunen machen deutlich, dass eine Kooperation zwischen Kommunen und örtlichen Energiegenossenschaften grundsätzlich geeignet ist, um Modernisierungsmaßnahmen in der Straßenbeleuchtung umzusetzen. Die Ansätze sind generell auf andere Kommunen übertragbar. Aufgrund der ortsspezifischen Rahmenbedingungen ist aber zu erwarten, dass bei den vertraglichen Regelungen spezifische Anpassungen notwendig sind. Insbesondere für Kommunen ohne eigenes Know-how bei der Modernisierung der Straßenbeleuchtung kann eine Zusammenarbeit mit einer Energiegenossenschaft aussichtsreich sein.
Dadurch eröffnet sich auf der einen Seite ein neuer Finanzierungsweg für Kommunen, auf der anderen Seite eine neue Möglichkeit für Bürger, sich lokal an Klimaschutzmaßnahmen zu beteiligen.
Karsten Lindloff
Der Autor
Dr. Karsten Lindloff ist Teamleiter Energieeffizienz und Energiedienstleistungen bei der Deutschen Energie-Agentur (Dena) in Berlin