Brandschutz bei Gebäudebegrünung

Gebäudebegrünung; Brandschutz
Im Gegensatz zur Dachbegrünung gibt es bei der Fassadenbegrünung noch keine einheitlichen Vorgaben. Daher müssen Fassadenbegrünungen brandschutztechnisch einzeln bewertet werden. Foto: Adobe Stock/4Max

Was müssen Kommunen beim Brandschutz beachten, wenn Fassaden und Dächer bepflanzt werden sollen? Für Planende und Bauende gibt eine neue Publikation einen Überblick über den Stand des Brandschutzes bei Gebäudebegrünungen und über den Stand bei aktuellen Forschungsvorhaben.

Dach- und Fassadenbegrünungen sind hochwirksam im Kampf gegen den Klimawandel und unverzichtbar für städtische Anpassungsstrategien. Konkrete Gesetze und technische Baubestimmungen für Fassadenbegrünungen in Sachen Brandschutz gibt es in Deutschland aber nicht – darauf verweist der Bundesverband GebäudeGrün (BuGG). Die brandschutztechnische Beurteilung erfolge bisher lediglich auf der Grundlage von Fachempfehlungen, die in verschiedenen Merkblättern zu finden sind.

Der Verband hat jetzt alle relevanten Vorgaben und Empfehlungen zum Brandschutz bei Dach- und Fassadenbegrünung in einer Fachinformation zusammengefasst: „Anforderungen an Brandschutz bei Dach- und Fassadenbegrünungen“. Sie soll einen umfassenden Überblick über die Rechtslage und die empfohlenen Brandschutzmaßnahmen bei Gebäudebegrünungen bieten.

Regelungsbedarf bei Fassaden

„Das betrifft besonders die Fassadenbegrünung, bei der es noch keine allgemein gültigen Vorgaben gibt“, erklärt BuGG-Präsident Gunter Mann. „Für den Bereich Dachbegrünung sind wir, was die technischen Regeln betrifft, hingegen schon weiter.“ Im Bereich der Fassadenbegrünung seien Forschungsinstitutionen, Fachexperten und Marktbeteiligte aktuell noch damit befasst, allgemein gültige technische Regeln und Vorgaben zu schaffen.

Bei der Dachbegrünung sind die brandschutztechnischen Anforderungen in der DIN 4102-4:2015-05 und den FLL-Dachbegrünungsrichtlinien allgemein für alle Dachbegrünungsarten geklärt und festgehalten. „Auch in den Landesbauordnungen wird auf Dachbegrünungen Bezug genommen“, erläutert BuGG Referentin Julia Noder-Schaab.

Bei der Fassadenbegrünung hingegen gebe es aktuell noch keine technischen Baubestimmungen und damit auch keine eingeführten DIN-Normen. „Aus diesem Grund müssen die Fassadenbegrünungen brandschutztechnisch alle einzeln bewertet werden“, so Noder-Schaab.

Worauf sollten kommunale Akteure beim Brandschutz ihres Gebäudegrüns vor allem achten? „Die Absprache aller Baubeteiligten vor der Planung der Begrünungen, auch mit der örtlichen Feuerwehr, ist besonders wichtig“, antwortet Mann. Das sei vor allem bei höheren Gebäuden und Sondergebäuden notwendig. Ein weiteres wichtiges Thema sei die Pflege der Grünflächen: „Ohne Pflegekonzept geht es nicht, das ist Teil der Brandschutzanforderungen.“

Totes Pflanzenmaterial muss weg

Beim Erstellen des Pflege- und Wartungskonzepts für ihr Gebäudegrün sollten Kommunen vor allem auf eine regelmäßige und fachgerechte Pflege nach den FLL-Richtlinien achten. Damit seien auch die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz integriert. „Das Ziel ist es, eine lebende Pflanzendecke zu erhalten und totes Material zu entfernen“, betont Mann.

Zudem sei in der Planungsphase zu beachten, dass später in der Nutzungsphase die begrünten Dächer und Fassaden der Gebäude gut erreichbar sind müssen, damit eine umfassende Pflege und Wartung der begrünten Flächen überhaupt sicher machbar sein werde.

Hannah Henrici