Kommt es auf Kinderspielplätzen zu Unfällen, kann dies rechtliche Folgen für Planer, Hersteller und Betreiber haben. Um diesem Risiko vorzubeugen, muss der Betreiber dafür sorgen, dass Platz und Spielplatzgeräte regelmäßig kontrolliert und die Anlagen instandgehalten werden.
Wenn es um das Wohl von Kindern geht, hat Sicherheit höchste Priorität. Zwar sind generelle Prüfungen von Spielplätzen nicht gesetzlich verpflichtend, ereignen sich auf öffentlichen Spielplätzen Unfälle, kommt auf Planer, Hersteller und Betreiber die Frage nach der Haftung zu. Um diesem Risiko vorzubeugen, muss der Betreiber beim Bau eines öffentlichen Spielplatzes dafür sorgen, dass dieser und die Spielplatzgeräte den aktuellen Normen entsprechen und regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten an den Anlagen durchgeführt werden.
Grundvoraussetzung für einen sicheren Kinderspielplatz ist eine gute Planung. Schon von Anfang an sollte auf einen funktionsfähigen Fallschutz, eine sinnvolle Anordnung und qualitativ hochwertige Geräte geachtet werden. Zudem lieber zu viel als zu wenig Platz einplanen, da beispielsweise eine einfache Schaukel schon mindestens 20 Quadratmeter benötigt.
Nicht nur die Geräte müssen in einwandfreiem Zustand sein, sondern auch der Rest des Spielplatzes. Beispielsweise unterliegen die Sicherheitsbereiche wie der sogenannte Fallraum um Klettergerüst & Co. herum strengen Auflagen: Bis zu einer Fallhöhe von 150 cm beträgt der Radius des Fallraums 150 cm. Zwar werden bis 60 cm Fallhöhe keine speziellen Anforderungen an den Boden gestellt, aber gefährliche, scharfkantige oder spitze Gegenstände dürfen nicht im Fallraum vorkommen. Zwischen 60 cm und 150 cm Fallhöhe muss der Boden eine stoßdämpfende Wirkung aufweisen. Über 150 cm Fallhöhe berechnet sich der Fallraum aus 2/3 x Fallhöhe plus 50 cm.
Bei Spielgeräten wie Rutschen, Karussells und Seilbahnen, die dem Benutzer eine Zwangsbewegung vorgeben, muss der Radius des Fallraums mindestens 200 cm betragen. Die Art des Fallschutzes – ob synthetische Matten, Rindenmulch, Sand, Rasen, Oberboden oder anderer Art – ist dabei nicht festgelegt. Zudem muss den Spielplatz eine wirksame Einfriedung (z. B. Hecke oder Zaun) umgeben, damit die Kinder nicht unkontrolliert in gefährliche Bereiche wie Eisenbahngleise oder auf die Straße laufen können. Für genügend schattenspendende Bäume sowie ausreichend Bänke und Tische für Pausen ist außerdem zu sorgen.
Die richtige Instandhaltung
Bevor ein Kinderspielplatz in Betrieb genommen wird, sollte eine Erstinspektion erfolgen, bei der eventuelle Sicherheitsmängel festgestellt und beseitigt werden können.
Während des Betriebs empfiehlt es sich, nach einem dreistufigen Kontrollmodell vorzugehen:
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1. Mindestens einmal pro Woche ist eine visuelle Inspektion sinnvoll, bei der die Verantwortlichen den Spielplatz auf einfache Beschädigungen, Vandalismus und Glasscherben kontrollieren.
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2. Eine operative Inspektion sollte alle ein bis drei Monate gemacht werden. Dabei soll der Fokus des Kontrollgangs besonders auf Geräteverschleiß gerichtet sein.
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3. Einmal im Jahr ist eine Hauptinspektion durchzuführen, wobei Betriebssicherheit, Verschleiß und Stabilität der Geräte im Mittelpunkt stehen. Werden bei den Kontrollen Mängel aufgedeckt, wird die Dringlichkeit der Reparatur mithilfe einer Risikobewertung ermittelt. Dabei werden die mögliche Unfallschwere und Wahrscheinlichkeit eines Unfalls eingeschätzt und somit die Notwendigkeit einer zügigen Behebung der Schäden festgelegt.
Besteht ein großes Unfallrisiko, kann es passieren, dass ein sofortiger Abbau der Spielgeräte oder eine Sperrung der Gefahrenstelle erfolgen muss. Die durchgeführten Reparaturmaßnahmen sollten dann abschließend von sachkundigen Personen überprüft und abgenommen werden. Wenn solches Personal in der Kommunalverwaltung nicht angestellt ist oder ausgebildet werden kann, sollte auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden.
Generell empfiehlt es sich, alle Wartungsarbeiten aufzuzeichnen. Denn im Rechtstreit haben Spielplatzbetreiber nur durch plausible und nachvollziehbare Dokumentationen die Möglichkeit, ihr verantwortungsbewusstes Handeln zu belegen. Fehlen aber solche Beweismittel, bleiben erfahrungsgemäß Zweifel bestehen, die sich auch durch Zeugenaussagen kaum ausräumen lassen.
Franz Danner
Der Autor
Franz Danner ist Experte für Spielplatzsicherheit bei TÜV SÜD in München