Änderung des Onlinezugangsgesetzes beschlossen

Onlinezugangsgesetz, digitale Verwaltung
Ein breites digitales Onlineangebot für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen: Das ist Ziel des Onlinezugangsgesetzes. Foto: Adobe Stock/sepy

Am 24. Mai hat die Bundesregierung im Kabinett ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegtes Paket für die digitale Verwaltung beschlossen: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) soll den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren schaffen.

Zugleich wurden Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung beschlossen, die wesentliche Richtungsentscheidungen enthalten. Im Vordergrund stehen laut einer Pressemitteilung mehr Priorisierung und Standardisierung sowie eine enge Verzahnung des OZG mit Großprojekten wie der Registermodernisierung und digitalen Identitäten.

Ziel der Bundesregierung bleibt ein breites digitales Onlineangebot. In den Jahren 2023 und 2024 will der Bund Länder und Kommunen vor allem bei der Umsetzung von 15 Leistungen unterstützen, mit dem Ziel, sie möglichst flächendeckend und vollständig digital (Ende-zu-Ende) anzubieten.

Verwaltung soll digitaler und moderner werden

Das Paket umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • BundID als zentrales Bürgerkonto für alle: Der Bund wird zentrale Basisdienste bereitstellen, wie das digitale Bürgerkonto BundID. Deutschlandweit sollen Bürgerinnen und Bürger damit künftig Anträge stellen können. Außerdem ist ein digitales Postfach geplant, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können.
  • Gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips: Nachweise für einen Antrag, zum Beispiel eine Geburtsurkunde, können zukünftig auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden.
  • Faktische Abschaffung der Schriftform: Durch die Gesetzesänderung können künftig alle Leistungen rechtssicher einfach und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden. Es ist keine händische Unterschrift mehr notwendig.
  • Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit von elektronischen Verwaltungsleistungen werden gesetzlich verankert. So soll sichergestellt werden, dass staatliche Angebote im Internet besser auf die Bedarfe aller Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet sind.
  • Bessere Beratung bei der Nutzung von digitalen Angeboten durch die Behördenrufnummer 115: Die 115 ist in fast allen Bundesländern verfügbar und stellt künftig auch ein Beratungsangebot für staatliche Onlinedienste bereit. Dafür werden wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten geschaffen.
  • Flächendeckend digitale Anträge für relevante Verwaltungsleistungen: Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Bund, Länder und Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 auf die flächendeckende, medienbruchfreie Digitalisierung von 15 besonders wichtigen Verwaltungsleistungen konzentrieren. Darunter fallen beispielsweise Ummeldung, Elterngeld, Eheschließung, KfZ-An- und Ummeldung, Baugenehmigung, Führerschein und Wohngeld. Diese Leistungen sollen spätestens 2024 in ganz Deutschland digital beantragt werden können.

Mit dem Paket für die digitale Verwaltung will die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele zur Modernisierung der deutschen Verwaltung untermauern. Weitere Ziele sind der Abbau von Digitalisierungshemmnissen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich.