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Mehr als nur Ausbau Erneuerbarer Energien: Windenergie kann die kommunalen Haushalte stärken und Infrastruktur vor Ort verbessern. Wie Kommunen konkret profitieren können.

Ein neuer Windpark in der Nähe kann für Städte und Gemeinden mehr sein als ein Beitrag zum Ausbau Erneuerbarer Energien: Er kann zugleich die kommunalen Haushalte stärken und Investitionen in eine moderne Infrastruktur ermöglichen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schafft dafür Möglichkeiten zur lokalen Wertschöpfung.
Nicht nur Standortgemeinden, sondern auch angrenzende Kommunen können an den Erlösen aus der Windstromerzeugung von Energieparkentwicklern wie UKA beteiligt werden. Abhängig von der Nabenhöhe und den Bedingungen am jeweiligen Standort sind jährliche Zahlungen von bis zu 50.000 Euro je Windenergieanlage möglich.
Über diese Mittel können die Gemeinden frei verfügen und selbst entscheiden, was vor Ort gebraucht wird. Denkbar sind zum Beispiel ein modernes Gemeinde- oder Bürgerhaus, die Sanierung von Straßen und Wegen oder zusätzliche Angebote für Kinder und Familien, etwa neue Spielplätze.

Standortgemeinden können an den Erlösen aus der Windstromerzeugung von Energieparkentwicklern wie UKA beteiligt werden. Foto: iStock
Wege und Flächennutzung vor Ort
Für die Erlösbeteiligung gilt: Die Gemeinden müssen dafür keine Gegenleistung erbringen. Zugleich brauchen Windenergieprojekte Flächen für Zuwegungen und Transporte. Diese befinden sich häufig in kommunaler Hand; ihre Nutzung wird in der Regel vertraglich zwischen den Gemeinden und den Projektentwicklern wie UKA geregelt. Die Wege werden entsprechend ihres jeweiligen Zustands ausgebaut. Danach übernimmt der Betreiber ihre Instandhaltung. Davon profitieren nicht nur die Gemeinden, sondern auch Landwirte und die örtliche Wirtschaft.
Einnahmen stärken den Gemeindehaushalt
Ein weiterer finanzieller Vorteil betrifft die Gewerbesteuer: 90 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen aus der Windkraft fließen an die Standortgemeinden. Das stärkt die kommunalen Haushalte nachhaltig und eröffnet den Gemeinden zusätzliche Möglichkeiten, Vorhaben nach ihren eigenen Prioritäten zu gestalten.
Eingriffe werden kompensiert
Wie jede Baumaßnahme greift auch der Ausbau von Windenergie in Natur und Landschaft ein. Diese Eingriffe werden jedoch konsequent kompensiert. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Wiederaufforstungen und das Anlegen von Streuobstwiesen, die Wildbienen als Lebensraum dienen. Der Projektentwickler UKA setzt solche Maßnahmen bevorzugt in der Nähe des neuen Windparks um.
Interessierte Gemeindevertreter können sich auf der Website des Energieparkentwicklers UKA informieren:
www.uka-group.com/de/kommunen
Kontakt:
UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG
Dr.-Eberle-Platz 1
01662 Meißen
Tel.: 03521 728060
E-Mail: info@uka-group.com
www.uka-group.com/de/kommunen


