Vom Lichtschalter zum intelligenten System

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) macht die Beleuchtungssteuerung zum Baustein vernetzter Gebäudetechnik.

Licht Beleuchtung
In der Innen- und Außenbeleuchtung helfen Lichtmanagementsysteme, unnötigen Energieverbrauch zu reduzieren. Foto: licht.de/Loblicht

Licht gehört in kommunalen Bauten zu den technischen Systemen, die täglich zuverlässig funktionieren müssen. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ändert sich die Rolle der Beleuchtung: Die eigenständige elektrotechnische Disziplin wird zum Bestandteil einer zunehmend vernetzten Gebäudeautomation.

In der öffentlichen Wahrnehmung wird die energetische Gebäudemodernisierung meist mit Heizung, Dämmung und Fenstern in Verbindung gebracht. Eine neue Gesetzgebung erweitert den Blick auf den gesamten technischen Gebäudebetrieb, inklusive der Beleuchtung. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) setzt wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD) in deutsches Recht um und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab. Paragraf 56 legt fest, dass Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von mehr als 70 Kilowatt für Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen bis zum 31. Dezember 2029 mit einem System für Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung ausgestattet werden müssen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Gefordert wird eine automatische Steuerung mit Präsenzerkennung und Zonierung. Damit soll die Beleuchtungsanlage künftig auf die tatsächliche Nutzung des Gebäudes reagieren können.

Der Unterschied zum klassischen Lichtschalter ist groß: Statt einer manuellen Entscheidung zwischen „an“ und „aus“ kann eine gesteuerte Beleuchtung abhängig von Tageslicht, Belegung und Nutzungszone agieren. Für Räume mit wechselnden Tätigkeiten und Sehaufgaben lassen sich unterschiedliche Betriebszustände definieren. In Fluren, Nebenräumen oder Sanitärbereichen wird das Licht beispielsweise nur dann eingeschaltet, wenn jemand anwesend ist. In Büros oder Klassenräumen wird darüber hinaus das vorhandene Tageslicht berücksichtigt und nur so viel Beleuchtung hinzugesteuert, wie wirklich gebraucht wird. Das spart enorm viel Energie; bis zu 85 Prozent weniger Stromverbrauch sind bei einer professionell geplanten und vernetzten Anlage möglich.

Licht Beleuchtung
Bis zu 85 Prozent Energie spart ein Wechsel zu energieeffizienten LED-Leuchten, die mit Lichtmanagementsystemen und professioneller Lichtplanung kombiniert werden. Grafik: licht.de

Beleuchtung wird zum Datenpunkt

Der kommunale Gebäudebestand ist heterogen: Eine Schule wird anders betrieben als ein Verwaltungsgebäude, und eine Sporthalle nicht in derselben Weise wie ein Feuerwehrhaus. Eine flexible Lichtsteuerung kann genau auf die jeweilige Nutzung abgestimmt werden. Sensoren erfassen Informationen über Anwesenheit, einfallendes Tageslicht und weitere Betriebszustände. Die Steuerung verarbeitet diese Informationen und gibt entsprechende Befehle an die Leuchten weiter. Über geeignete Schnittstellen kann die Beleuchtung zudem mit anderen technischen Systemen kommunizieren. Das übergreifende Gebäudeautomationssystem muss die kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse aller Energieverbräuche ermöglichen, wobei die erhobenen Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich sein sollen. Vom neuen Rechtsrahmen sind zudem nun deutlich mehr große Nichtwohngebäude betroffen.

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Werden Flure nicht genutzt, müssen sie auch nicht voll beleuchtet sein. Eine Lichtsteuerung dimmt dann die Helligkeit auf ein Grundniveau. Gerade auf Verkehrsflächen spart eine Anwesenheitserkennung viel Energie und Kosten. Foto: licht.de/Waldmann

Der Zeitplan ist gesetzt

Der Termin Ende 2029 erscheint heute noch weit entfernt . Doch der zeitliche Horizont darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Modernisierung kommunaler Gebäude lange Vorläufe hat. Eine Beleuchtungssanierung muss geplant, finanziert, ausgeschrieben und umgesetzt werden. Werden gleichzeitig Gebäudeautomation, Heizung oder Lüftung modernisiert, müssen zudem die technischen Schnittstellen bereits in der Planungsphase definiert werden.

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Mehr Informationen

Für kommunale Liegenschaften empfiehlt sich deshalb eine frühzeitige Bestandsaufnahme. Nicht allein die Fläche eines Gebäudes entscheidet über die Relevanz der Vorschrift. Maßgeblich ist die Nennleistung der relevanten Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen. Gerade bei größeren Schulen, Verwaltungsbauten, Hallen und Veranstaltungsstätten sollte dieser Wert bei der Sanierungsplanung bekannt sein. Auch die Ausschreibung verändert sich. Denn Anforderungen an Dimmung, Sensorik, Zonierung, Datenzugriff und Schnittstellen müssen hier bereits berücksichtigt sein.

Energieeffizienz trifft Aufenthaltsqualität

Die Digitalisierung der Beleuchtung dient nicht nur allein dem Energiesparen. Licht beeinflusst auch Wahrnehmung, Orientierung und Stimmung. Moderne Beleuchtungssysteme machen adaptive Lichtszenen möglich, die auf Tageszeit, Jahreszeit, Anwesenheit und die jeweiligen Anforderungen der Nutzer abgestimmt sind. Ein Aspekt, der für kommunale Gebäude besonders interessant ist. Denn in Schulen oder Verwaltungsgebäuden, in denen Menschen über viele Stunden lernen oder arbeiten, können bedarfsgerechte Lichtszenen die Konzentrationsfähigkeit und das Wohlbefinden fördern.

Autor: Dr. Jürgen Waldorf ist Geschäftsführer von licht.de – einer Brancheninitiative des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI)

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