Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung neue Spielräume bei Infrastruktur-, Digitalisierungs- und Beschaffungsvorhaben öffnen. Ein guter Anlass, die Vergabepraxis in den Kommunen zu prüfen und zu verbessern.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, öffentliche Beschaffung einfacher, flexibler, schneller und
digitaler zu gestalten. Hintergrund sind insbesondere die großen Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz und staatliche Modernisierung.
Nachweispflichten werden reduziert, Vergabeunterlagen sollen schlanker werden, und Eigenerklärungen von Unternehmen erhalten ein stärkeres Gewicht. Außerdem wird die elektronische Kommunikation in Vergabeverfahren ausgebaut. Auch Nachprüfungsverfahren sollen beschleunigt werden.
Mehr Tempo für kommunale Investitionen
Für Städte, Gemeinden und Landkreise kann das weniger Verwaltungsaufwand pro Verfahren bedeuten. Gerade Vergabestellen, die mit begrenzten personellen Ressourcen arbeiten, könnten von vereinfachten Abläufen profitieren. Angesichts des Investitionsdrucks bei Schulen, Verwaltungsgebäuden, Straßen, Brücken, Energieversorgung und Digitalisierung dürfte dieser Aspekt für viele Rathäuser besonders relevant sein.
Große Bedeutung hat die Reform beim Losgrundsatz. Grundsätzlich bleibt die Pflicht bestehen, Leistungen in Teil- und Fachlose aufzuteilen. Der Gesetzgeber betont ausdrücklich die Berücksichtigung mittelständischer Interessen.
Gleichzeitig eröffnet der neue § 97a GWB in bestimmten Fällen zusätzliche Möglichkeiten für Gesamtvergaben, insbesondere wenn wirtschaftliche, technische oder bei bestimmten Infrastrukturvorhaben zeitliche Gründe dies rechtfertigen. Für kommunale Entscheider liegt hier möglicherweise die größte praktische Veränderung.
Kooperationen sind im Fokus
Das Bundeswirtschaftsministerium verweist ausdrücklich auf Erleichterungen bei der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit. Dies betrifft insbesondere gemeinsame Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen sowie Kooperationen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung.
Trotz aller Vereinfachungen bleibt das Vergaberecht ein Rechtsgebiet, das sorgfältige Entscheidungen verlangt. Die Grundprinzipien von Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb gelten unverändert fort. Die Bundesregierung betont ausdrücklich, dass öffentliche Vergabe weiterhin fairen Wettbewerb sichern sowie Korruption und Vetternwirtschaft verhindern soll.
Für Bürgermeister, Dezernenten und Amtsleiter bedeutet das: Mehr Handlungsspielraum führt nicht automatisch zu weniger Verantwortung. Im Gegenteil. Je größer die Spielräume werden, desto wichtiger wird eine nachvollziehbare Begründung von Entscheidungen. Insbesondere bei Gesamtvergaben, Verfahrenswahl und Dokumentation dürfte die Rechtssicherheit weiterhin ein entscheidender Erfolgsfaktor bleiben.
Zentrale Fragen klären
Kommunale Verwaltungen sollten das Inkrafttreten des Gesetzes als Anlass nutzen, ihre Beschaffungsorganisation zu überprüfen. Wichtige Fragen lauten:
- Sind bestehende Vergaberichtlinien noch aktuell?
- Nutzen digitale Vergabeprozesse die neuen Möglichkeiten ausreichend?
- Sind Zuständigkeiten klar geregelt?
- Werden Projekte früh genug vergabestrategisch vorbereitet?
- Wo könnten neue Spielräume künftig konkret genutzt werden?
Die neuen Chancen nutzen
Das Vergabebeschleunigungsgesetz wird die Herausforderungen kommunaler Beschaffung nicht beseitigen. Der Fachkräftemangel bleibt bestehen, ebenso der Investitionsstau in vielen Kommunen. Die Reform verschiebt jedoch die Rahmenbedingungen zugunsten einer schnelleren Umsetzung.
Für kommunale Entscheider besteht die Aufgabe nun darin, aus den gesetzlichen Möglichkeiten konkrete Beschleunigungseffekte für ihre Projekte zu machen. Dafür bietet das neue Recht mehr Chancen als bisher.
Red.



