Die Etablierung einer Arbeitgebermarke im Sinne des Employer Branding darf kein einmaliger Prozess sein. Um die Wirkung der ergriffenen Maßnahmen im Personalmarketing zu überprüfen und zu steuern zu können, gilt es spezifische Controlling-Instrumente zu installieren. – Teil 4 unserer Serie über Aufbau und Pflege einer Arbeitgebermarke.
Für die Steuerung und Justierung interner wie externer Personalmarketingmaßnahmen ist ein Controllingsystem wichtig. Voraussetzung jeden Controllings ist die Klarheit über die Ziele und deren Messgrößen, also Kennzahlen. Das gilt auch für ein Controlling des Personalmarketing: Welche Ziele sollen erreicht werden? Welche Kennzahlen sind geeignet, eine Zielerreichung oder -abweichung festzustellen?
Konkret hat ein Personalmarketingcontrolling das Ziel, die Kosten aller Maßnahmen des Personalmarketings transparent zu machen sowie durch Kennzahlen deren Effizienz und Effektivität aufzuzeigen.
Das Kostencontrolling befasst sich mit der periodischen Planung und dem Management von Kosten. Zur Festsetzung eines Budgets dienen in der Regel die Erfahrungswerte aus den Vorjahren oder Erkenntnisse, die im Rahmen eines Benchmarking von anderen Organisationen gewonnen wurden.
Das Effizienzcontrolling befasst sich mit dem Ressourceneinsatz für die Aktivitäten des Personalmarketings. Das Ziel ist die ressourcenoptimale Erfüllung der Personalmarketingprozesse in bester Qualität, also die Erreichung der Ziele des Personalmarketing zu geringstmöglichem Kosteneinsatz. Neben den Kosten als Input-Größe wird hier auch die Output-Größe der Wirkungen betrachtet. Diese bestehen in unmittelbar beobachtbaren Effekten, die mit der Durchführung einer Maßnahme erzielt werden, also in einem kausalen Zusammenhang zueinander stehen.
Beispielsweise zeigt sich die Wirkung der Teilnahme an einem Absolventenkongress an der Zahl der unmittelbaren persönlichen Kontakte während der Messe und an der Anzahl der mit Bezug zur Messe eingehenden Bewerbungen im Unternehmen.
Beim Effektivitätscontrolling steht die Frage im Mittelpunkt, ob die Personalabteilung die richtigen Maßnahmen ergriffen hat, um die personalwirtschaftlichen Ziele der Verwaltung zu erreichen und so einen Beitrag zum Verwaltungserfolg zu leisten. Das Effektivitätscontrolling befasst sich also mit der Überprüfung der Zweckmäßigkeit der einzelnen Maßnahmen und des Personalmarketings des Unternehmens überhaupt.
Ehrlich gemessener vs. gefühlter Erfolg
Deshalb gilt es Indikatoren zu finden, die diesen Nutzen und ihren Ergebnisbeitrag für die Verwaltung insgesamt veranschaulichen. Diese Indikatoren sind häufig aus den erarbeiteten Zielen abzuleiten. Zentral ist hier die Fragestellung, woran man erkennt, ob ein Ziel erreicht wurde oder nicht. Dafür bietet es sich an, die jeweiligen Ziele quantitativ und qualitativ zu messen.
Da der Nutzen des Personalmarketings nicht (immer) eindeutig kausal belegt werden kann, sollten Kennzahlen herangezogen, die eine Näherung an Produktivitäts-, Leistungs- und Motivationsindikatoren darstellen.
Beispiele für quantitative Messgrößen sind die durchschnittlichen Fehltage der Belegschaft pro Jahr, die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder ob zum Beispiel die Anzahl der Überstunden nach Einführung flexibler Arbeitszeiten zurückgeht.
Qualitative Messgrößen sind solche der Einschätzung zum Beispiel von Praktikanten, ob sie die Verwaltung als interessanten Praktikumsplatz und als potenziellen Arbeitgeber ansehen oder der Beschäftigten, wie sie die Wertschätzung ihrer Vorgesetzten gegenüber ihren Leistungen einschätzen.
Dieses System wird erst dann richtig zum Leben erweckt, wenn es regelmäßig wiederholt wird und aus jeder Wiederholung gelernt wird. Dazu gehört die Auswertung, was erreicht und was gegebenenfalls aus welchen Gründen nicht erreicht wurde.
Thomas Helmke
Der Autor
Dr. Thomas Helmke ist geschäftsführender Gesellschafter des Beratungsunternehmens Publecon in Berlin