Vor der eigenen Haustür kehren

Lärm verursacht gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden, die sich durchaus monetär beziffern lassen. Das entsprechende Modell wird in diesem Beitrag vorgestellt. Er setzt grundsätzliche Überlegungen zum Thema fort, die in der November-Ausgabe 2015 des Fachmagazins der gemeinderat veröffentlicht wurden.

Eine monetäre Bewertung von Lärmbelastungen spielt bereits bisher unter anderem im Rahmen von Planfeststellungsverfahren eine Rolle, wenn Nutzen und Kosten der geplanten Maßnahmen quantifiziert werden sollen. Hierbei sind auch die Auswirkungen des Planvorhabens auf die Lärmbelastung zu untersuchen.

Auch im Rahmen der „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ sind finanzielle Informationen in Form von Kosten-Nutzen-Analysen oder Kosten-Wirksamkeitsanalysen in den Aktionsplan einzuarbeiten. Während die Kosten von Lärmminderungsmaßnahmen (zum Beispiel Lärmschutzwände, Lärmschutzfenster) im Allgemeinen ermittelt werden können, erweist sich die Quantifizierung des Nutzens als schwieriger. Eine Möglichkeit besteht in der Ermittlung der monetären Schäden des Lärms; der Nutzen von Lärmschutzmaßnahmen kann dann durch vermiedene Kosten angegeben werden.

Immobilien verlieren an Wert

Im Folgenden wird ein Modell vorgestellt, dass es erlaubt, die Lärmbelastungen zu monetarisieren. Die monetär bewertbaren Wirkungen des Lärms sind einerseits durch Lärm bedingte Wertverluste von Immobilien beziehungsweise Mietzinsausfälle sowie andererseits Kosten, die durch vom Lärm verursachte Gesundheitsschädigungen entstehen.

Die unerwünschten Lärmwirkungen auf die Gesundheit umfassen zwei Aspekte. Zum einen treten bei mittleren und hohen Pegeln Belästigungsreaktionen auf, ab Pegeln von rund 65 dB(A) tags tritt zunehmend auch das gesundheitliche Gefährdungspotenzial des Lärms in Erscheinung. Es kommt zu einer Erhöhung des Risikos für bestimmte Krankheitsbilder; hier wird nur die Zunahme des Herzinfarkts berücksichtigt. Zum anderen deuten verschiedene Studien auf eine Zunahme des Risikos von Bluthochdruckerkrankungen und Depressionen hin, aber ebenfalls für eine Zunahme des Medikamentengebrauchs unter Lärmwirkung gibt es Hinweise. Nächtlicher Lärm kann „den Schlaf rauben“: Aufwachen, Ein- und Durchschlafstörungen sowie eine Verschlechterung der Schlafqualität können auftreten.

Es kann davon ausgegangen werden, dass der Wertverlust von Immobilien sowie Mietmindereinnahmen infolge der Verlärmung dadurch bedingt sind, dass dem Eigentümer (Käufer) oder Mieter die durch den Lärm verursachten Störungen und Belästigungen bewusst sind. Mit anderen Worten: Die Störungs- und Belästigungsreaktionen werden über Immobilienpreisverluste und Mietmindereinnahmen monetarisiert.

Dazu kann der sogenannte NSDI (Noise Sensitivity Depreciation Index) herangezogen werden. Dieser ist ein Maß für den Wertverlust (bzw. die Mietmindereinnahme) einer Immobilie. Er wird angegeben als prozentualer Verlust pro Jahr und Haushalt, der sich ab einem Schwellenwert bei einer Pegelzunahme um 1 dB einstellt. Der Wert wird durch Befragungen ermittelt; die Angaben dazu schwanken beträchtlich (zwischen 0,08 Prozent und über 2,2 Prozent). Es wird hier ein Wert des NSDI von 0,9 Prozent ab 55 dB(A) tags berücksichtigt. Für die Berechnungen wird eine monatliche Nettokaltmiete von 410 Euro zugrundegelegt, die durchschnittliche Haushaltsgröße geht mit 2,08 ein.

Durch Herzinfarkt verursachte Kosten

In verschiedenen Studien werden die Gesundheitskosten aufgrund von in der Literatur veröffentlichten Expositions-Wirkungsbeziehungen und Aussagen zu Risiken für bestimmte Gesundheitsschädigungen sowie Kostensätzen, die mit deren Behandlung, mit Ausfallzeiten und mit Zahlungsbereitschaften für die Vermeidung dieser Krankheiten erhoben wurden, abgeschätzt. Für das hier vorgestellte Monetarisierungsmodell erfolgt eine Beschränkung auf die mit einer lärmbedingten Zunahme von Herzinfarkten einhergehenden Kosten. Berücksichtigt werden dabei die direkten Gesundheitskosten sowie Kosten, die durch Arbeitsausfall und vorzeitigen Tod verursacht werden. Zur Abschätzung der Gesundheitskosten wird auf Daten zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes, des Robert-Koch-Instituts, sowie des europäischen UNITE-Projekts zurückgegriffen.

Mit diesen Daten können im Rahmen des Modells die durch Straßenverkehrslärm in Deutschland jährlich auflaufenden Kosten berechnet werden. Die Mietmindereinnahmen beziehungsweise Immobilienwertverluste betragen danach etwa 7,3 Millionen Euro jährlich. Die durch Herzinfarkt verursachten Gesundheitskosten belaufen sich auf rund 1,8 Millionen Euro pro Jahr. Damit ergeben sich Gesamtkosten durch den Straßenverkehrslärm in Deutschland von rund 9,1 Milliarden Euro pro Jahr. Im Vergleich dazu: Eine Lärmschutzwand von 1 Kilometer Länge mit einer Höhe von drei Metern kostet etwa 1,1 Millionen Euro.

Aus den durch eigene Berechnung gewonnenen sowie aus der Literatur zusammengestellten Lärmkosten ist ersichtlich, dass diese ausgelagerten Kosten immens sind. Daraus ist zu schlussfolgern, dass sich gesamtvolkswirtschaftlich betrachtet, Lärmschutzmaßnahmen in aller Regel „rechnen“ werden. Eine rein betriebswirtschaftliche Kostenrechnung versagt. Angesichts dieser Zahlen erscheint auch eine Frage nach dem gesamtvolkswirtschaftlichen Nutzen von Mobilität und Verkehr angebracht.

Kerstin Giering

Die Autorin
Prof. Dr. Kerstin Giering ist Professorin an der Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld, im Fachgebiet Technische Akustik/Schallschutz

Info: Der erste Teil dieses Beitrags von Kerstin Giering in der November-Ausgabe 2015 des Fachmagazins der gemeinderat zeigt Handlungsmöglichkeiten der Kommunen zur Verbesserung des Lärmschutzes auf und behandelt gesellschaftliche Umgangsweisen mit Lärm. – Bestellen Sie die November-Ausgabe hier.