Unterstützung bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes

Wie können Gebäudeeigentümer die Vorgaben des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umsetzen? Hilfe finden sie auf einer Internetseite des vedec. Foto: Adobe Stock/Martin Mecnarowski

Der Branchenverband vedec präsentiert eine neue Internetseite, die Gebäudeeigentümer bei der Suche nach einer neuen Heizungsanlage unterstützen soll.

Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec) unterstützt Gebäudeeigentümer, die nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Fragen zur Umrüstung ihrer Heizungsanlage haben. Die Internetseite bündelt umfassende und leicht zugängliche Informationen.

Das GEG ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten, Es stellt rechtliche Anforderungen an neue Heizanlagen und gewährt verschiedene Optionen, um die Vorgaben zu erfüllen. Besonders Gebäudeeigentümer stellen sich jetzt viele Fragen: Was ändert sich ab Januar 2024? Wie erfüllen sie die Bedingungen des GEG? Gibt es Unterschiede zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden, und welche Übergangsfristen gelten im konkreten Fall? Antworten finden sie auf der Internetseite. Zudem können sie darüber mit Energiedienstleistern in Kontakt treten und sich beraten lassen.

red.