Stuttgart verbessert Sicherheit im Fußverkehr

Stuttgarter Ecken
Luftbildaufnahme einer Kreuzung mit „Stuttgarter Ecken“, die das verbotswidrige Parken verhindern und damit die Sicherheit für Fußgänger verbessern sollen. Foto: Dieter Priewasser/Stadt Stuttgart

Die Stadt Stuttgart will die Verkehrssicherheit für Fußgänger in Wohngebieten verbessern. Hierzu wurden Parkverbotszonen an Kreuzungen baulich abgesichert – durch sogenannte „Stuttgarter Ecken“.

An insgesamt sechs Kreuzungen im Stuttgarter Westen sind in den vergangenen Wochen sogenannte „Stuttgarter Ecken“ eingerichtet worden. Gemeint sind Markierungen und Poller, die verhindern, dass an Straßenecken Autos abgestellt werden. Denn solche verbotswidrig geparkten Fahrzeuge behindern die Sicht und erschweren, dass Fußgänger dort sicher die Straße überqueren können, wie die baden-württembergische Landeshauptstadt mitteilt.

„Das Falschparken in Kreuzungsbereichen ist kein Kavaliersdelikt; hier steht die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger im Vordergrund. Die Stuttgarter Ecken sind eine Maßnahme, die für mehr Sicherheit sorgt“, sagt Susanne Scherz, Leiterin des Amtes für öffentliche Ordnung in Stuttgart. Der Maßnahme liege Paragraf 12, Absatz 3, der Straßenverkehrs‐Ordnung zugrunde. Darin ist festgelegt, dass beim Parken zu Kreuzungen und Einmündungen ein Abstand von fünf Metern einzuhalten ist. Die „Stuttgarter Ecken“ seien damit eine bauliche Absicherung gegen Falschparker. Das gesetzliche Parkverbot wird mit einer Sperrfläche markiert. Zusätzlich verhindern Poller das verbotswidrige Parken.

Je nach Platzverhältnissen würden neben den „Stuttgarter Ecken“ Flächen geschaffen, wo zum Beispiel Fahrräder oder E‐Scooter an Bügeln abgestellt werden können. Das eröffne Anreize, andere Formen des Individualverkehrs zu nutzen, heißt es aus Stuttgart. Die „Stuttgarter Ecken“ seien auch ein Mittel für mehr Schulwegsicherheit. Zugeparkte Einmündungsbereiche werden als Hauptproblem für Sicherheitsdefizite auf dem Schulweg benannt. In der Stadtverwaltung werde zurzeit geprüft, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung von „Stuttgarter Ecken“ an weiteren Kreuzungen im Stadtgebiet vorliegen.

red.